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Patientenfernsehen / Verwertungsgesellschaften

Die neue Pflege

Wegweisende Modelle zur Weiterentwicklung der Pflege im Krankenhaus

PFLEGE-KRANKENHAUS.DE

NEUAUFLAGE Broschüre

­Broschüre "Vereinbarkeit von Beruf und
Familie im Krankenhaus"­­

BROSCHÜRE

Patientenfernsehen / Verwertungsgesellschaften


Aktuell wird über die ab 2013 geltenden Tarife sämtlicher Verwertungsgesellschaften informiert.

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Für Krankenhäuser, die in der Rechtsform eines eingetragenen gemeinnützigen Vereins oder einer Stiftung betrieben werden gilt eine Privilegierung, die jedoch gegenüber der GEZ gesondert dargestellt werden muss.

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Veranstalter von Musikaufführungen, Konzerten u.ä. können seit Anfang 2012 Musikfolgen für Live-Veranstaltungen online einreichen.

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Nachdem die Ministerpräsidenten der Länder den 15. Rundfunkgebührenstaatsvertrag (15. RÄndStV) ratifiziert haben, tritt die völlige Neuordnung des Rundfunkgebührensystems zum 01.01.2013 in Kraft.

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Die deutschen Rundfunkanstalten stellen zum 30.04.2012 die analoge Satellitenübertragung ein.

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Die DKG hat einen neuen Gesamtvertrag mit der GEMA geschlossen, der insbesondere für den Weiterleitungs-Tarif WR-S 2 maßgeblich ist. Die Wiedergabe-Tarife FS, R, M-U und BT werden ebenfalls Anfang des Jahres 2012 angepasst. Außerdem erfolgt eine Anpassung des ZWF-Tarifs.

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Der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist am 15.12.2010 unterzeichnet worden. Ab 2013 tritt dadurch - vorausgesetzt dass der Vertrag bis zum 31.12.2011 in allen Bundesländern ratifiziert wird - ein grundlegend neues Rundfunkgebührensystem in Kraft. Bereits ab 01.01.2012 sind Krankenhäuser verpflichtet, auf Verlangen Auskunft über die relevanten Tatsachen zu geben.

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Der Weiterleitungs-Tarif WR-S 2 bleibt stabil. Die Wiedergabe-Tarife FS, R, M-U und BT sind angepasst worden. Hinsichtlich der genannten Tarife gilt für das Jahr 2011 Folgendes:

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Im Jahr 2006 hat die DKG einen Gesamtvertrag mit der ZWF (Zentralstelle für die Wiedergabe von Fernsehsendungen) mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2010 abgeschlossen. Die ZWF ist der Zusammenschluss von sechs Verwertungsgesellschaften, die die Rechte von vielen Urhebern und Filmproduzenten wahrnimmt. Die seinerzeit vereinbarte Vergütungshöhe für die Laufzeit des Vertrages betrug 4,75 € zzgl. Umsatzsteuer in Höhe von 7 %. Da der Vertrag zum 31.12.2010 ausläuft, war eine Neuverhandlung notwendig.

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Zahlreiche Krankenhäuser haben auf der Basis des Gesamtvertrages zwischen DKG und VG Media einen Einzelvertrag mit der VG Media zum Erwerb der Rechte für die öffentliche Wiedergabe der von der VG Media vertretenen Fernseh- und/oder Hörfunkprogramme in Patientenzimmern erworben. Die VG Media hat nun beschlossen, bei der Lizenzierung dieser Rechte mit der GEMA zu kooperieren, so wie es bereits alle anderen Verwertungsgesellschaften tun. Das bedeutet für die Krankenhäuser, dass sie alle für das Patientenfernsehen erforderlichen Rechte einheitlich von der GEMA erwerben können. Ab 2011 werden die Krankenhäuser deshalb nur noch eine Rechnung von der GEMA erhalten statt wie bisher eine von der GEMA und eine von der VG Media.

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