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Patientenfernsehen / Verwertungsgesellschaften
Nutzung von Sonderkanälen in Kabelfernsehnetzen - Umsetzung des Sicherheitsfunk-Schutzverordnung im Krankenhaus
Hiermit informiert die DKG über die Verordnung zum Schutz von öffentlichen Telekommunikationsnetzen und Sende- und Empfangsfunkanlagen, die in definierten Frequenzbereichen zu Sicherheitszwecken betrieben werden (Sicherheitsfunk-Schutzverordnung - SchuTSEV). Diese Verordnung ist seit Mai 2009 in Kraft und legt für einige definierte Frequenzbereiche besondere Grenzwerte für Störaussendungen aus leitergebundenen Telekommunikationsanlagen und -netzen fest. Die Einhaltung der besonderen Grenzwerte ist notwendig, um den ungestörten Betrieb von Sende- und Empfangfunkanlagen, die zu Sicherheitszwecken betrieben werden, sicherzustellen. Die SchuTSEV kann im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/schutsev/gesamt.pdfabgerufen werden. »
Aktuelle GEMA-Vergütungssätze für 2010, hier: Weiterleitungs-Tarif WR-S 2 - Wiedergabe-Tarife FS, R, M-U und BT
Hinsichtlich oben genannter Tarife gilt für das Jahr 2010 Folgendes: »
Gesamtvertrag zwischen der VG Media und der DKG für die Jahre 2010 bis 2012 - Eckpunkte des Vertrages sowie bis zum 31.10.2009 zu leistende Vertragshilfe
Anfang 2006 hatte die DKG einen Gesamtvertrag mit der VG Media geschlossen, auf dessen Grundlage den Krankenhäusern Nutzungsrechte eingeräumt wurden, die Programme der Wahrnehmungsberechtigten der VG Media (z.B. RTL, Sat.1, Antenne Bayern usw.) über Verteileranlagen durch Empfangsgeräte im Krankenzimmer weiterleiten und wiedergeben. Pro Krankenzimmer mit Empfangsgerät/en war ein Sonderpreis in Höhe von 3,72 € jährlich vereinbart worden (5,50 € - 32 % = 3,72 €). Als Gegenleistung für diesen Gesamtvertragsnachlass musste sich die DKG dazu verpflichten, der VG Media über ihre Mitgliedsverbände Verzeichnisse mit den genauen Kontaktdaten der Krankenhäuser zukommen zu lassen. »
Weiterleitungsansprüche der Verwertungsgesellschaft Wort und Tarifanpassungen der GEMA
Im Hinblick auf die Verwertungsgesellschaften (VG) Wort und GEMA möchten wir Sie über folgende Neuigkeiten informieren: »
Inkassomandat der GEMA für Forderungen der ZWF, hier: Erstes Informationsschreiben der GEMA an die Krankenhäuser
Wir hatten bereits über den Abschluss des Gesamtvertrages mit der ZWF (Zentralstelle für die Wiedergabe von Fernsehsendungen GbR) sowie darüber informiert, dass nicht die ZWF ihre Forderungen gegenüber den einzelnen Krankenhäusern geltend machen wird, sondern die GEMA mit dem Inkasso der Forderungen beauftragt hat. »
Vergütungsansprüche der ZWF für die Kabelweitersendung von Filmen und Spielfilmen - Abschluss eines Gesamtvertrages
Die DKG hatte bereits über die Vereinigung der Verwertungsgesellschaften ZWF (Zentralstelle für die Wiedergabe von Fernsehsendungen GbR) sowie darüber informiert, dass die ZWF zum Abschluss eines Gesamtvertrages an die DKG herangetreten sei. »














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