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06. Februar 2012

Grundlegend neues GEZ-Gebührenrecht ab 2013

Nachdem die Ministerpräsidenten der Länder den 15. Rundfunkgebührenstaatsvertrag (15. RÄndStV) ratifiziert haben, tritt die völlige Neuordnung des Rundfunkgebührensystems zum 01.01.2013 in Kraft.


Im Rahmen der geplanten Neuordnung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist der Ratifizierungsprozess abgeschlossen, womit das Inkrafttreten des Staatsvertrages feststeht.

Die krankenhausrelevanten Neuerungen wurden bereits mit Stand vom 01.07.2011 umfassend aufgearbeitet. Da seit diesem Zeitpunkt neuere Erkenntnisse vorliegen, sind die Hinweise aktualisiert worden, die sich von der ursprünglichen Fassung in folgenden Punkten unterscheiden:

• Vorbemerkung,
• Rundfunkbeitrag im nicht privaten Bereich (§ 5),
• Betriebsstätte (§ 6),
• Beschäftigte / Meldung der Anzahl der Beschäftigten (§§ 6, 8),
• Rundfunkbeitrag für Kraftfahrzeuge im nicht privaten Bereich (§ 5 Abs. 2),
• Anzeigepflicht (§§ 8, 14 Abs. 2) / Abgestimmte Vorgehensweise,
• Inkrafttreten (Art. 7 Abs. 2 des 15. RÄndStV),
• Höhe des Gebührenbeitrages (Art. 6 Ziff. 8 des 15. RÄndStV).





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