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01. Juli 2011
Die krankenhausrelevanten Neuerungen sind in den Hinweisen der DKG zum neuen GEZ-Gebührenrecht mit Stand vom 01.07.2011 umfassend aufgearbeitet.
Sobald uns Informationen darüber vorliegen, ob eine Ratifizierung in allen Bundesländern bis zum 31.12.2011 erfolgt ist, werden wir Sie informieren.
Grundlegend neues GEZ-Gebührenrecht ab 2013
Der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist am 15.12.2010 unterzeichnet worden. Ab 2013 tritt dadurch - vorausgesetzt dass der Vertrag bis zum 31.12.2011 in allen Bundesländern ratifiziert wird - ein grundlegend neues Rundfunkgebührensystem in Kraft. Bereits ab 01.01.2012 sind Krankenhäuser verpflichtet, auf Verlangen Auskunft über die relevanten Tatsachen zu geben.
Die Ministerpräsidenten der Länder haben den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag unterzeichnet und – unter der Voraussetzung, dass dieser bis zum 31.12.2011 in allen Bundesländern ratifiziert wird – tritt ab dem 01.01.2013 eine grundlegende Neuordnung des Rundfunkgebührensystems ein. Der zukünftige Beitrag bemisst sich im nicht privaten Bereich in Abhängigkeit der Anzahl der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Mitarbeiter eines Betriebes sowie der betrieblich genutzten Kraftfahrzeuge.Die krankenhausrelevanten Neuerungen sind in den Hinweisen der DKG zum neuen GEZ-Gebührenrecht mit Stand vom 01.07.2011 umfassend aufgearbeitet.
Sobald uns Informationen darüber vorliegen, ob eine Ratifizierung in allen Bundesländern bis zum 31.12.2011 erfolgt ist, werden wir Sie informieren.
Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. 2012 Impressum
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