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Aktuelle GEMA-Vergütungssätze für 2011
Der Weiterleitungs-Tarif WR-S 2 bleibt stabil. Die Wiedergabe-Tarife FS, R, M-U und BT sind angepasst worden. Hinsichtlich der genannten Tarife gilt für das Jahr 2011 Folgendes:
Weiterleitungs-Tarif WR-S 2
Hinsichtlich des in den Patientenzimmern anwendbaren Tarifes WR-S 2 haben wir per Rundschreiben Nr. 385/2006 vom 14.12.2006 darüber informiert, dass die DKG mit der GEMA bei einem konstant bleibenden Tarif in Höhe von 3,65 € pro Jahr eine feste Vertragslaufzeit von 5 Jahren vom 01.01.2007 bis 31.12.2011 beschlossen hat.
Für den Weiterleitungstarif WR-S 2 gilt sonach bis Ende 2011 Folgendes:
Jährlicher Vierteljährlicher Monatlicher Pauschalvergütungssatz in €
3,65 1,00 0,35
Wiedergabe-Tarife FS, R, M-U und BT
Demgegenüber werden die Wiedergabe-Tarife, die nur in Aufenthaltsräumen/Cafeterien o.ä. gelten, in jährlichen Tarifverhandlungen zwischen der GEMA und anderen Gesamtvertragspartnern (vornehmlich der „Bundesvereinigung der Musikveranstalter“) festgesetzt, welche sich dem Einflussbereich der DKG entziehen.
Diese Vergütungssätze sind nunmehr neu verhandelt worden. Sämtliche aktuellen Vergütungssätze für 2011 entnehmen Sie bitte der GEMA-Website, deren Adresse wie folgt lautet:
http://www.gema.de/nc/musiknutzer/tarifsuche.html
Der seitens der GEMA eingeräumte Gesamtvertragsnachlass bezieht sich auf sämtliche oben genannten Tarife. Der Nachlass beträgt grundsätzlich 20 %. Für die Wiedergabe von Musikdarbietungen in Aufenthaltsräumen wird ein zusätzlicher Nachlass von 15 % gewährt.














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