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07. Dezember 2010
Ab 01.01.2011 ist die Vergütung auf 4,99 € je Patientenzimmer pro Jahr zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer von derzeit 7 % festgelegt worden.
Ab 2012 wird die Fortschreibung der Vergütung dann an die Entwicklung des GEMA-Tarifs für die Kabelweiterleitung von Fernsehsendungen in Krankenhäusern (Tarif WR-S 2) geknüpft.
Da die ZWF schon in der Vergangenheit das Inkasso über die GEMA durchgeführt hat, werden die Krankenhäuser nicht noch einmal gesondert von der ZWF informiert, sondern direkt von der GEMA über die Jahresrechnung kontaktiert.
Verlängerung des Gesamtvertrages mit der ZWF
Im Jahr 2006 hat die DKG einen Gesamtvertrag mit der ZWF (Zentralstelle für die Wiedergabe von Fernsehsendungen) mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2010 abgeschlossen. Die ZWF ist der Zusammenschluss von sechs Verwertungsgesellschaften, die die Rechte von vielen Urhebern und Filmproduzenten wahrnimmt. Die seinerzeit vereinbarte Vergütungshöhe für die Laufzeit des Vertrages betrug 4,75 € zzgl. Umsatzsteuer in Höhe von 7 %. Da der Vertrag zum 31.12.2010 ausläuft, war eine Neuverhandlung notwendig.
Der Vertrag an sich wurde in den wesentlichen Punkten unberührt gelassen. Lediglich die Vergütung und die Laufzeit wurden neu geregelt.Ab 01.01.2011 ist die Vergütung auf 4,99 € je Patientenzimmer pro Jahr zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer von derzeit 7 % festgelegt worden.
Ab 2012 wird die Fortschreibung der Vergütung dann an die Entwicklung des GEMA-Tarifs für die Kabelweiterleitung von Fernsehsendungen in Krankenhäusern (Tarif WR-S 2) geknüpft.
Da die ZWF schon in der Vergangenheit das Inkasso über die GEMA durchgeführt hat, werden die Krankenhäuser nicht noch einmal gesondert von der ZWF informiert, sondern direkt von der GEMA über die Jahresrechnung kontaktiert.
Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. 2012 Impressum
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