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Einzelverträge der Krankenhäuser mit der VG Media - Inkassomandat der GEMA
Zahlreiche Krankenhäuser haben auf der Basis des Gesamtvertrages zwischen DKG und VG Media einen Einzelvertrag mit der VG Media zum Erwerb der Rechte für die öffentliche Wiedergabe der von der VG Media vertretenen Fernseh- und/oder Hörfunkprogramme in Patientenzimmern erworben. Die VG Media hat nun beschlossen, bei der Lizenzierung dieser Rechte mit der GEMA zu kooperieren, so wie es bereits alle anderen Verwertungsgesellschaften tun. Das bedeutet für die Krankenhäuser, dass sie alle für das Patientenfernsehen erforderlichen Rechte einheitlich von der GEMA erwerben können. Ab 2011 werden die Krankenhäuser deshalb nur noch eine Rechnung von der GEMA erhalten statt wie bisher eine von der GEMA und eine von der VG Media.
Aus diesem Grund will die VG Media die mit den Krankenhäusern geschlossenen Einzelverträge vorzeitig zum 31.12.2010 beenden, damit zum 01.01.2011 die Umstellung auf die Einzelverträge der GEMA erfolgen kann. Dies ist Voraussetzung dafür, dass die GEMA künftig die Vergütung für die VG Media einziehen kann. Wir empfehlen den Krankenhäusern, diese für die Lizenzierung aus einer Hand erforderliche Umstellung aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung zu akzeptieren. Hinzu kommt, dass die VG Media für das Entgegenkommen die Preise für ein weiteres Jahr bis Ende 2013 stabil hält.Von Seiten der Krankenhäuser ist kein Tätigwerden erforderlich. Wenn das Krankenhaus mit der Vertragsumstellung einverstanden ist, genügt es, die Rechnung für die Jahre ab 2011 an die GEMA zu begleichen.
Die VG Media und die GEMA werden sich in den nächsten Tagen ebenfalls an die Krankenhäuser wenden, um sie über die Änderungen zu informieren.














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