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Neuordnung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks - Anhörung zum Entwurf eines 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages (RÄndStV)
Die DKG hatte bereits über die geplante Neuordnung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und ihre Intervention für eine Begrenzung des Rundfunkbeitrages für Krankenhäuser informiert. Mittlerweile liegt der Arbeitsentwurf des Fünfzehnten Staatsvertrages zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge vor (Anlage). Erfreulicherweise ist es der DKG gelungen, in § 5 Abs. 2 Nr. 1 Entwurf eines 15. RÄndStV eine Änderung dahingehend zu erreichen, dass Krankenhäuser nicht mehr, wie ursprünglich geplant, mit einer zusätzlichen Beitragspflicht in Höhe von 1/3 des Rundfunkbeitrages je Patientenzimmer belastet werden.
Leider ist es aber noch nicht gelungen, Krankenhäuser in den Kreis der nicht privaten Einrichtungen nach § 5 Abs. 4 Entwurf eines 15. RÄndStV einzubeziehen. Deshalb müssten Krankenhäuser nach dem derzeitigen Stand einen Beitrag zahlen, der nach der Anzahl der regelmäßig dort beschäftigten Personen pro Betriebsstätte gestaffelt ist.Die DKG hat eine Einladung zu einer mündlichen Anhörung erhalten, an der sie teilnehmen wird. Zur Vorbereitung hat sie eine schriftliche Stellungnahme abgegeben, die als Anlage beigefügt ist. Da es sich um eine Anhörung auf der Ebene der Rundfunkreferenten der Länder handelt, könnte es möglicherweise erfolgversprechend sein, wenn Sie sich an die Staatskanzlei Ihres Bundeslandes wenden und dort das Anliegen der Krankenhäuser ebenfalls vortragen.
Über die weiteren Entwicklungen werden wir informieren.














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