DKG e.V.



Querverweise

DKG e.V.


Inhalt

Seite weiterleiten

Seite weiterleiten










Wirtschafts- und Steuerrecht

14. April 2011

Vorschriften zur Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter

Das Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (WachstumsbeschleunigungsG) vom 22.12.2009 hat die Wahlmöglichkeiten des § 6 Einkommensteuergesetz (EStG) hinsichtlich der Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter (Sofortabschreibung oder Bildung eines Sammelpostens) geändert. Die Wertgrenzen des EStG korrespondieren nicht mehr mit den entsprechenden Regelungen in der Abgrenzungsverordnung (AbgrV). Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hat am 21.01.2010 das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) angeschrieben, um Klärung dieser Diskrepanz gebeten und eine Harmonisierung der Vorschriften angeregt. »

21. Januar 2010

Wachstumsbeschleunigungsgesetz - Änderung der Regelungen zur Abschreibung, § 6 Abs. 2 und 2a EStG

Das Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (WachstumsbeschleunigungsG) vom 22.12.2009 hat die Abschreibungsregelungen in § 6 Einkommensteuergesetz (EStG) geändert. »

31. März 2009

Änderung der Abgrenzungsverordnung durch das KHRG

Das am 25. März 2009 in Kraft getretene Gesetz zum ordnungspolitischen Rahmen der Krankenhausfinanzierung ab dem Jahr 2009 (Krankenhausfinanzierungsreformgesetz-KHRG) hat unter anderem zu Änderungen in der Abgrenzungsverordnung (AbgrV) geführt. »

23. März 2009

Umsatzsteuer für Prothesen bzw. Prothesenbestandteile

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in seinem Urteil vom 1. April 2008 (Az.: VII R 8/07) entschieden, dass der ermäßigte Umsatzsteuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG nur auf vollständige Prothesen bzw. auf Prothesenkomponenten, die auch für sich genommen eine Prothese darstellen, Anwendung finden kann, nicht jedoch auf Teile und Zubehör einer Prothese, wie beispielsweise Schraubpfannen, Schraubpfanneneinsätze und Schraubpfannendeckel bei künstlichen Hüftgelenken. Für diese Prothesenteile gelte der Regelsteuersatz nach § 12 Abs. 1 UStG. Diese Entscheidung ist nach dem Beschluss der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder im Bundessteuerblatt veröffentlicht worden und damit allgemein verbindlich, gilt somit für den gesamten Bereich des Umsatzsteuerrechts und nicht nur für den entschiedenen Streitfall aus dem Gebiet der Einfuhrumsatzsteuer. »

26. November 2008

Voraussetzungen einer umsatzsteuerrechtlichen Organschaft

Die umsatzsteuerrechtliche Organschaft ist in der Praxis ein gängiges Gestaltungsinstrument, um im Rahmen eines Leistungsaustausches die Belastung des Entgelts mit Umsatzsteuer zu vermeiden. Gerade im Krankenhausbereich bestehen oftmals vielfältige entgeltliche Leistungsbeziehungen zwischen dem Krankenhausträger und einer oder mehreren Tochtergesellschaften, insbesondere in Ausgliederungsfällen, wenn bestimmte Leistungen durch die Tochtergesellschaft erbracht werden (z.B. Wäscherei- oder Küchenleistungen). Die im Rahmen dieser Leistungsbeziehungen gezahlten Entgelte sind grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig, gewähren aber auf Grund des hohen Anteils an Peronalkosten kaum die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs. Um diese Kostenbelastung mit Umsatzsteuer zu vermeiden, wird vielfach eine umsatzsteuerrechtliche Organschaft gebildet. Dieses Gestaltungsinstrument ist jedoch aktuell verstärkt in den Blickpunkt des Interesses der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (BFH; Urteil vom 5. Dezember 2007, Az.: V R 26/06; Urteil vom 3. April 2008, Az.: V R 76/05; Beschluss vom 13. Mai 2008, Az.: XI B 195/07) sowie der Literatur (Abts in das Krankenhaus 2008, 832 f., Klaßmann in das Krankenhaus 2008, 1169 ff.) gerückt. Gegenstand der Diskussion ist dabei die Frage, welche Voraussetzungen für die Anerkennung einer umsatzsteuerrechtlichen Organschaft erfüllt sein müssen. Diese Voraussetzungen sollen im Folgenden kurz erläutert werden: »

17. Januar 2007

Steuerrechtliche Bewertung von Krankenhausleistungen - Umsatzsteuerliche Bewertung des Leistungskataloges durch das BMF

Die DKG hatte bereits darüber informiert, dass sie eine steuerrechtliche Bewertung eines Kataloges von Krankenhausleistungen vorgenommen und diese dem Bundesministerium für Finanzen (BMF) übersandt hat. Zwischenzeitlich ist eine erste Reaktion des BMF erfolgt. Mit Schreiben vom 11. Dezember 2006, welches diesem Schreiben als Anlage beigefügt ist, hat es zur umsatzsteuerlichen Bewertung dieses Leistungskataloges Stellung bezogen. Zur möglichen Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes sowie zur ertragssteuerlichen Behandlung des Leistungskataloges steht eine Äußerung des BMF jedoch noch aus. »






Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. 2012   Impressum