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Steuerrechtliche Bewertung von Krankenhausleistungen - Umsatzsteuerliche Bewertung des Leistungskataloges durch das BMF
Die DKG hatte bereits darüber informiert, dass sie eine steuerrechtliche Bewertung eines Kataloges von Krankenhausleistungen vorgenommen und diese dem Bundesministerium für Finanzen (BMF) übersandt hat. Zwischenzeitlich ist eine erste Reaktion des BMF erfolgt. Mit Schreiben vom 11. Dezember 2006, welches diesem Schreiben als Anlage beigefügt ist, hat es zur umsatzsteuerlichen Bewertung dieses Leistungskataloges Stellung bezogen. Zur möglichen Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes sowie zur ertragssteuerlichen Behandlung des Leistungskataloges steht eine Äußerung des BMF jedoch noch aus.
Die umsatzsteuerrechtlichen Bewertungen des BMF sind in der DKG-Arbeitsgruppe "Steuerliche Behandlung von Krankenhäusern" diskutiert worden. Die Arbeitsgruppe ist zu dem Ergebnis gekommen, dass trotz der umfangreichen Stellungnahme des BMF in einigen Punkten noch weitergehender Gesprächsbedarf mit dem Ministerium besteht. Insbesondere soll darauf hingewiesen werden, dass erhebliche Bedenken gegen die Auffassung des BMF bestehen, die Lieferung von Medikamenten der Krankenhausapotheke an ambulante Patienten des Krankenhauses oder an ambulante Patienten des Chefarztes im Rahmen der Chefarztambulanz unterfalle der Umsatzsteuer. Ebenfalls diskussionsbedürftig ist, dass das Ministerium die Überlassung von Fernsehgeräten und Telefonanlagen an Patienten in jeder denkbaren Fallkonstellation für umsatzsteuerpflichtig hält.
Über den Fortgang der Diskussion mit dem BMF, sowohl hinsichtlich dieses Problems als auch bezüglich der noch ausstehenden Stellungnahmen zur ertragsteuerlichen Behandlung und zur Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes, werden wir Sie unterrichten. Sobald die entsprechenden Äußerungen des BMF vorliegen, wird die DKG eine umfassende steuerliche Bewertung des Kataloges einzelner Krankenhausleistungen vornehmen.














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