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Datenschutz / ärztliche Schweigepflicht
Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG)
Am 01.01.2012 ist das BKiSchG in Kraft getreten. Das Gesetz enthält unter anderem für Ärzte oder Angehörige eines anderen Heilberufes die Befugnis, bei gewichtigen Anhaltspunkten für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder eines Jugendlichen unter bestimmten Voraussetzungen das Jugendamt zu informieren. »
Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zum 1. September 2009, hier: Insbesondere stärkerer Kündigungsschutz der innerbetrieblichen Datenschutzbeauftragten
Innerhalb kürzester Zeit hat der Gesetzgeber drei BDSG-Novellen mit unterschiedlichsten Inhalten beschlossen, die sich wie folgt skizzieren lassen: »
Weitergabe von Patientendaten gesetzlich Versicherter an Abrechnungsstellen, hier: Auslaufen der vom BSG gesetzten Übergangsfrist und voraussichtlich in Kraft tretende gesetzliche Regelungen
Wir hatten bereits über die Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 10. Dezember 2008 (Az.: B 6 KA 37/07 R) informiert, in welcher das BSG festgestellt hatte, dass die Weitergabe von Patientendaten der im Krankenhaus behandelten gesetzlich krankenversicherten Patienten an private Dienstleistungsunternehmen nach den derzeitigen Bestimmungen selbst dann nicht zulässig ist, wenn der Patient zuvor eine schriftliche Einwilligungserklärung unterzeichnet hat. »
Weitergabe von Patientendaten an private Abrechnungsstellen, hier: Schreiben der DKG an das BMG vom 9. Januar 2009
In einer Entscheidung des Bundessozialgericht (BSG) vom 10. Dezember 2008 (Az.: B 6 KA 37/07 R) ist festgestellt worden, dass die Weitergabe von Daten der im Krankenhaus behandelten gesetzlich krankenversicherten Patienten an private Dienstleistungsunternehmen nach den derzeitigen Bestimmungen selbst dann nicht zulässig ist, wenn der Patient zuvor eine schriftliche Einwilligungserklärung unterzeichnet hat. »













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