DKG e.V.



Querverweise

DKG e.V.


Inhalt

13. Januar 2009

Weitergabe von Patientendaten an private Abrechnungsstellen, hier: Schreiben der DKG an das BMG vom 9. Januar 2009

In einer Entscheidung des Bundessozialgericht (BSG) vom 10. Dezember 2008 (Az.: B 6 KA 37/07 R) ist festgestellt worden, dass die Weitergabe von Daten der im Krankenhaus behandelten gesetzlich krankenversicherten Patienten an private Dienstleistungsunternehmen nach den derzeitigen Bestimmungen selbst dann nicht zulässig ist, wenn der Patient zuvor eine schriftliche Einwilligungserklärung unterzeichnet hat.

Da die vom BSG aufgestellte Übergangsregelung am 30. Juni 2009 ausläuft, hat sich die DKG bereits jetzt mit Schreiben vom 9. Januar 2009 an das BMG gewandt und auf die Notwendigkeit der Schaffung einer gesetzlichen Grundlage aufmerksam gemacht.





Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. 2012   Impressum