Vereinbarung nach § 120 Abs. 3 SGB V
Die DKG hat dem GKV-Spitzenverband - entsprechend Beschluss des Vorstands und Zustimmung des Verbandes der Universitätsklinika Deutschlands (VUD) - die Vereinbarung nach § 120 Abs. 3 SGB V (Anlage) zur Unterzeichnung zugeleitet.
MehrWir hatten bereits auf die oben genannte Vereinbarung bzw. die Einleitung des Unterschriftverfahrens hingewiesen.
MehrDie Vereinbarung nach § 120 Abs. 3 SGB V über Form und Inhalt der Abrechnungsunterlagen für die Einrichtungen nach §§ 117 bis 119 SGB V legt in § 6 Abs. 3 fest, dass die Übermittlung im Ersatzverfahren erstmals im 3. Quartal 2010 für das 1. und 2. Quartal erfolgt.
MehrIn Vorbereitung der Festlegungen für die Übermittlung der Abrechnungsunterlagen durch die Hochschulambulanzen, psychiatrischen Institutsambulanzen und sozialpädiatrischen Zentren haben wir mit dem GKV-Spitzenverband im Dezember 2010 eine neue Systematik für ambulante Entgeltarten mit dem Hinweis vereinbart, dass sie der internen Vorbereitung auf die künftige Abrechnung dient, deren Beginn noch gesondert vereinbart wird.
MehrDatenübermittlung der Institutsambulanzen nach §§ 117 - 119 SGB V
MehrDie Abrechnung ambulanter Institutsleistungen wird im Jahr 2012 anhand der § 301-Nachricht AMBO auf ein maschinelles Verfahren umgestellt.
Mehrfür die elektronische Abrechnung der ambulanten Institutsleistungen der Hochschul-ambulanzen und der psychiatrischen Institutsambulanzen entsprechend der Vereinbarung nach § 120 Abs. 3 SGB V finden derzeit Abstimmungen auch mit Krankenkassen statt, in denen diese zusätzliche besondere Umsetzungsmaßnahmen einfordern.
MehrMit der 11. Fortschreibung der Vereinbarung zur Datenübermittlung nach § 301 SGB V sind mit dem GKV-Spitzenverband insbesondere Regelungen zur Abrechnung ambulanter Institutsleistungen vereinbart worden, die eine entsprechend redaktionelle Anpassung der Vereinbarung nach § 120 Abs. 3 SGB V zur Abrechnung ambulanter Institutsleistungen in einer 2. Fortschreibung nach sich gezogen haben. Die nun unterzeichnete 2. Fortschreibung der Vereinbarung steht hier zum Download bereit.
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