Inhalt
22. Dezember 2011
Erstmals werden die Hochschulambulanzen und die Psychiatrischen Institutsambulanzen die Behandlungsfälle des I. Quartals 2012 im II. Quartal 2012 entsprechend der Vereinbarung nach § 120 Abs. 3 SGB V abrechnen.
Wesentliche Regelungen und Umsetzungsmaßnahmen finden Sie in Hinweisen, die in Abstimmung mit dem Verband der Universitätsklinika Deutschlands e.V. (VUD) bearbeitet wurden.
Datenübermittlung und Abrechnung ambulanter Institutsleistungen ab 2012
Die Abrechnung ambulanter Institutsleistungen wird im Jahr 2012 anhand der § 301-Nachricht AMBO auf ein maschinelles Verfahren umgestellt.
Erstmals werden die Hochschulambulanzen und die Psychiatrischen Institutsambulanzen die Behandlungsfälle des I. Quartals 2012 im II. Quartal 2012 entsprechend der Vereinbarung nach § 120 Abs. 3 SGB V abrechnen.
Wesentliche Regelungen und Umsetzungsmaßnahmen finden Sie in Hinweisen, die in Abstimmung mit dem Verband der Universitätsklinika Deutschlands e.V. (VUD) bearbeitet wurden.
Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. 2012 Impressum
URL dieser Seite: http://www.dkgev.de/dkg.php/aid/8965/cat/128














Druckversion
Seite weiterleiten
Sitemap