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22. Dezember 2011

Datenübermittlung und Abrechnung ambulanter Institutsleistungen ab 2012

Die Abrechnung ambulanter Institutsleistungen wird im Jahr 2012 anhand der § 301-Nachricht AMBO auf ein maschinelles Verfahren umgestellt.


Erstmals werden die Hochschulambulanzen und die Psychiatrischen Institutsambulanzen die Behandlungsfälle des I. Quartals 2012 im II. Quartal 2012 entsprechend der Vereinbarung nach § 120 Abs. 3 SGB V abrechnen.
Wesentliche Regelungen und Umsetzungsmaßnahmen finden Sie in Hinweisen, die in Abstimmung mit dem Verband der Universitätsklinika Deutschlands e.V. (VUD) bearbeitet wurden.





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