Inhalt
1. Fortschreibung der Vereinbarung nach § 120 Abs. 3 SGB V
Datenübermittlung der Institutsambulanzen nach §§ 117 - 119 SGB V
Das Unterschriftsverfahren zu der 1. Fortschreibung der Vereinbarung nach § 120 Abs. 3 SGB V über Form und Inhalt der Abrechnungsunterlagen für die Einrichtungen nach §§ 117 bis 119 SGB V ist abgeschlossen worden.
Mit der Fortschreibung wird der Beginn der elektronischen Abrechnung auf den 1. Januar 2012 (Hochschulambulanzen nach § 117 Abs. 1 SGB V und Psychiatrische Institutsambulanzen nach § 118 SGB V) bzw. den 1. Juli 2012 (für Hochschulambulanzen nach § 117 Abs. 2 SGB V und Sozialpädiatrische Zentren nach § 119 SGB V) festgelegt.
Über die noch anstehenden Festlegungen zum Fehlerverfahren (§ 5 Abs. 3) und Einzelheiten der Umsetzung werden wir gesondert informieren.














Druckversion
Seite weiterleiten
Sitemap