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02. Februar 2011
Eine Übermittlung von Entgeltdaten der o.a. Einrichtungen ab 1. Quartal 2011 ist weder vereinbart noch gewollt. Die interne Vorbereitung der künftigen Abrechnung in den Einrich¬tungen schließt eine parallele Übermittlung an Krankenkassen aus.
Vereinbarung nach § 120 Abs. 3 SGB V - Interne Vorbereitung auf die neue Entgeltsystematik für Hochschulambulanzen, psychologische Institutsambulanzen und sozialpädiatrische Zentren
In Vorbereitung der Festlegungen für die Übermittlung der Abrechnungsunterlagen durch die Hochschulambulanzen, psychiatrischen Institutsambulanzen und sozialpädiatrischen Zentren haben wir mit dem GKV-Spitzenverband im Dezember 2010 eine neue Systematik für ambulante Entgeltarten mit dem Hinweis vereinbart, dass sie der internen Vorbereitung auf die künftige Abrechnung dient, deren Beginn noch gesondert vereinbart wird.
Im Widerspruch dazu werden derzeit Einrichtungen angeschrieben und gebeten, die (noch festzulegenden) Entgeltschlüssel bei der Übermittlung der Daten ab dem 1. Quartal 2011 anzugeben. Wohl in Kenntnis auch der Tatsache, dass die hier maßgebliche Vereinbarung nach § 120 Abs 3 SGB V aktuell die Übermittung von Entgeltdaten an die Krankenkassen ausschließt, wird dieses Ansinnen als Bitte vorgetragen.Eine Übermittlung von Entgeltdaten der o.a. Einrichtungen ab 1. Quartal 2011 ist weder vereinbart noch gewollt. Die interne Vorbereitung der künftigen Abrechnung in den Einrich¬tungen schließt eine parallele Übermittlung an Krankenkassen aus.
Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. 2012 Impressum
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