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Stellungnahme der DKG zur Ausgestaltung der rechtlichen Rahmenbedingun¬gen zur Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen nach § 17d KHG
Das BMG hatte die DKG und andere betroffene Verbände um eine erste Stellungnahme über die Vorstellungen zur Ausgestaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen für das neue Vergütungssystem ab dem Jahr 2013 gebeten. Die DKG hat daraufhin mit einer schriftlichen Stellungnahme geantwortet.
Die DKG hat die Anfrage des BMG mit einer Stellungnahme über die Entwicklung des ersten Entgeltkataloges und die Gestaltung des budgetneutralen Einführungsprozesses für das pauschalierende Entgeltsystem für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen nach § 17d KHG (Anlage) beantwortet.
Vorab wurde die Stellungnahme am 16.03.2011 durch den Vorstand der DKG verabschiedet.














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