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Finanzierung & Planung

Die neue Pflege

Wegweisende Modelle zur Weiterentwicklung der Pflege im Krankenhaus

PFLEGE-KRANKENHAUS.DE

NEUAUFLAGE Broschüre

­Broschüre "Vereinbarkeit von Beruf und
Familie im Krankenhaus"­­

BROSCHÜRE

Finanzierung & Planung

Stationäre Krankenhausfinanzierung

­­Anbei stellt die DKG eine Übersicht (Stand: 08.03.2013) der Landesbasisfallwerte 2005 bis 2013 zur Verfügung.

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Mit Wirkung zum 01.03.2013 gelten für das Kapitel S I des DKG-NT Band I / BG-T neue Gebühren.

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Ambulante Krankenhausbehandlung

Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat in seiner 23. Sitzung am 5./11. Oktober 2010 einen Beschluss zum bundeseinheitlichen Orientierungswert, zur Vergütung bei Unter- und Überversorgung und Anpassung des morbiditätsbedingten Behandlungsbedarfs mit Wirkung zum 01.01.2011 getroffen.

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Die Vertragsparteien des AOP-Vertrages haben vereinbart, bis zum 30.09.2010 zu prüfen, wie die o.g. Zu- und Abschläge auf die von Krankenhäusern erbrachten Leistungen umgesetzt werden sollen. Gemäß § 7 Absatz 1 des AOP-Vertrag vom 04.12.2009 wurde von den Vertragsparteien vereinbart, bis zum 30.09.2010 zu prüfen, wie die noch ausstehende Klärung der Umsetzungsfragen nach Nr. 2.2 des vom Erweiterten Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 4 SGB V am 02.09.2009 beschlossenen Teils D des Beschlusses zur Weiterentwicklung der vertragsärztlichen Vergütung für das Jahr 2010 auf die gesetzlichen Bestimmungen gemäß § 87 Abs 2e SGB V bei der Vergütung der Ambulanten Operationen ab dem 01.01.2011 zu berücksichtigen ist.

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Krankenhausplanung und -investition

In enger Abstimmung mit den Landeskrankenhausgesellschaften hat die Geschäftsstelle der Deutschen Krankenhausgesellschaft ihre Bestandsaufnahme zur Krankenhausplanung und Investitionsfinanzierung in den Bundesländern überarbeitet und auf den Stand Juli 2012 aktualisiert.

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Im Jahr 2010 haben die Bundesländer insgesamt rund 2,82 Mrd. Euro Investitionsfördermittel nach KHG bereitgestellt. Dies sind rund 1,4 Prozent weniger als im Vorjahr.

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Diverses

Mit Wirkung zum 01.04.2013 gelten für im Kapitel S I des DKG-NT Band I / BG-T neue Gebühren.

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Am 28. Dezember 2012 hat die Deutsche Bundesbank den Wert des Basiszinssatzes nach § 247 Abs. 2 BGB ab dem 1. Januar 2013 veröffentlicht (Anlage). Der Basiszinssatz beträgt demnach -0,13% (zuvor 0,12%) und wurde in der Ausgabe des Bundesanzeigers vom 31. Dezember 2012 (Nr. 1003/2012) bekannt gegeben.

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