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07. Juli 2011

Elektronische Gesundheitskarte - Einsatzbedingungen für eHealth-BCS-Kartenterminals mit "QES-Funktionalität"

In der Diskussion über die Einsatzbedingungen für eHealth-BCS-Kartenterminals mit "QES-Funktionalität" für den Basis-Rollout der elektronischen Gesundheitskarte ist uns von der gematik eine Stellungnahme des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zugeleitet worden.

Darin erklärt das BSI gegenüber der gematik, dass keine Anforderungen an die Einsatzumgebungen von Kartenterminals über das Signaturgesetz, die Signaturverordnung und die „Einheitliche Spezifizierung der Einsatzbedingungen für Signaturanwendungskomponenten V1.4“ der Bundesnetzagentur hinaus gestellt werden.

Unter Bezug auf die von der Bundesnetzagentur spezifizierten Einsatzbedingungen von Signaturanwendungskomponenten weist das BSI darauf hin, dass der Einsatzbereich der eHealth-BCS-Kartenterminals dem allgemein für Kartenterminals mit QES-Funktionalität gültigen „geschützten Einsatzbereich“ entspricht, in dem ein Zugriff Unbefugter durch eine Kombination von Sicherheitsvorkehrungen der Komponente und der Umgebung abzuwehren ist.





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