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30. Juli 2010

Arzneimittelsicherheit - Überarbeiteter Berichtsbogen zur Meldung von unerwünschten Arzneimittelwirkungen (UAW)

Nach § 6 der (Muster-)Berufsordnung für die deutschen Ärztinnen und Ärzte (Stand 2006) sind diese verpflichtet, die ihnen aus ihrer ärztlichen Behandlungstätigkeit bekannt werdenden unerwünschten Arzneimittelwirkungen der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft mitzuteilen (Fachausschuss der Bundesärztekammer). Analoge Verpflichtungen bestehen für Apotheker.

Eine gemeinsame Arbeitsgruppe der Arzneimittelkommission der Apotheker (AMK) und der AkdÄ hat den zur Meldung vorgesehenen Berichtsbogen nun grundlegend überarbeitet, um eine UAW-Meldung so einfach wie möglich zu gestalten und dabei aber möglichst alle Angaben zu erfassen, die für eine Bewertung notwendig sind.

Die überarbeitete Version ist zu Ihrer Information beigefügt. Auf der Internetpräsenz der Bundesärztekammer findet sich unter

http://www.akdae.de/Arzneimittelsicherheit/UAW-Meldung/Info/UAW-Bogen.html

der Berichtsbogen inklusive Hinweisen zum Ausfüllen des Bogens.





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