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DKG-Konzept zur Neuordnung der ambulanten Versorgung
Krankenhäuser: Gemeinsam die ambulante Versorgung der Patienten sichern
Georg Baum
- Die ambulante ärztliche Versorgung ist in zwei Bereiche zu gliedern: In die haus- und fachärztliche Grundversorgung einerseits und die spezialärztliche Versorgung (einschließlich ambulanter Operationen und stationsersetzender Leistungen) andererseits.
- Für die ambulante haus- und fachärztliche Grundversorgung, wie Ultraschall, Impfen, Medikamentation, ist die Bedarfsplanung zu reformieren. Insbesondere ist sie mit flexiblen Zulassungsmöglichkeiten auszustatten.
- Die ambulante spezialärztliche Versorgung (u.a. Onkologie, HIV, Mukoviszidose) ist von Krankenhäusern als auch von besonders qualifizierten Vertragsärzten zu erbringen. Voraussetzung für die Leistungserbringung ist die Erfüllung der vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festzulegenden Qualitätsanforderungen. Eine Bedarfsplanung mit Zulassungsbeschränkungen ist für diesen Bereich nicht erforderlich. Die Vergütung erfolgt einheitlich und unmittelbar durch die Kostenträger auf der Basis einer zu entwickelnden Gebührenordnung.
- Die ambulante Notfallversorgung ist an die Realitäten der Patientenströme anzupassen. Die Kliniken sind gleichberechtigt mit den niedergelassenen Ärzten in den gesetzlichen Sicherstellungsauftrag einzubeziehen. Auch hier sind gleiche Vergütungen für Kliniken und Praxen unter Einbeziehung der Kliniken in den entsprechenden Gremien festzulegen.
- Die Krankenhäuser sprechen sich für erweiterte Kooperationsmöglichkeiten mit den niedergelassenen Praxen aus und fordern eine Ausweitung der Nebentätigkeitsmöglichkeiten von niedergelassenen Ärzten in den Kliniken. Die derzeit geltende Beschränkung auf maximal 13 Stunden in der Woche ist im ärztlichen Zulassungsrecht aufzuheben.
- Da die Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) in der Trägerschaft von Krankenhäusern einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung von Praxisstandorten leisten und in besonderer Weise zur Überwindung der ambulant/stationären Trennung beitragen, müssen die Krankenhäuser auch in Zukunft uneingeschränkt Träger von Medizinischen Versorgungszentren bleiben.
„Wenn die ambulante Bedarfsplanung erneuert und die Vergütungsrestriktionen aufgehoben werden, dann schaffen wir einen deregulierten ambulanten Versorgungsbereich, der sich ganz für die Patienten geöffnet hat und mit dem sich die ambulante Hochleistungsmedizin weiterentwickeln kann“, ist sich der DKG-Hauptgeschäftsführer sicher. Baum weiter: „Die DKG appelliert nachdrücklich an die Politik, dass ihr Konzept für eine patientenorientierte Neuordnung der ambulanten Versorgung berücksichtigt wird.“
Dateien
2010-07-22_PM-DKG-zur-Neuordnung-ambulante-Versorgung (doc, 37 KB)
2010-07-22_Positionen-der-DKG-zur-Reform-der-ambulanten-ärztlichen-Versorgung (pdf, 56 KB)
2010-07-22_PM-DKG-zur-Neuordnung-ambulante-Versorgung (pdf, 21 KB)Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder - 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände - in der Bundespolitik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 2.064 Krankenhäuser versorgen jährlich 18,0 Millionen stationäre Patienten und 18 Millionen ambulante Behandlungsfälle mit 1,1 Millionen Mitarbeitern. Bei 70 Milliarden Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen.
Kontakt:
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