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13. Juli 2010

Vereinbarung nach § 120 Abs. 3 SGB V: Hinweise für die Übermittlung ab dem 3. Quartal 2010

Die Vereinbarung nach § 120 Abs. 3 SGB V über Form und Inhalt der Abrechnungsunterlagen für die Einrichtungen nach §§ 117 bis 119 SGB V legt in § 6 Abs. 3 fest, dass die Übermittlung im Ersatzverfahren erstmals im 3. Quartal 2010 für das 1. und 2. Quartal erfolgt.

Zu Fragen im Zusammenhang mit dieser Übermittlungspflicht haben wir die beigefügten Hinweise erstellt. Soweit uns zu Einzelheiten der Übermittlung weitere Informationen vorliegen, werden wir sie aktualisieren. Hierzu bitten wir, uns zu Problemen und Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung zu benachrichtigen.





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