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Anpassung des Basiszinssatzes nach § 247 Abs. 2 BGB zum 01. Juli 2010
Am 29. Juni 2010 hat die Deutsche Bundesbank den Wert des Basiszinssatzes nach § 247 Abs. 2 BGB ab dem 01. Juli 2010 veröffentlicht (Anlage). Der Basiszinssatz beträgt demnach unverändert 0,12% und wurde in der Ausgabe des Bundesanzeigers vom 1. Juli 2010 (Nr. 96) bekannt gegeben.
Der Basiszinssatz dient insbesondere als Bezugsgröße bei der Berechnung von Verzugszinsen. Der aktuelle Wert des Basiszinssatzes kann auch der Internetseite der Deutschen Bundesbank (http://www.bundesbank.de) entnommen werden.














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