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18. Mai 2010

KHG-Investitionsförderung im Jahr 2009

Im Folgenden geben wir einen Überblick über die Entwicklung der KHG-Investitionsförderung in den Bundesländern im Jahr  2009.

Grundlage der Daten ist eine vom niedersächsischen Gesundheitsministerium im Auftrag der Arbeitsgruppe Krankenhauswesen der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG) durchgeführte Umfrage. Die Umfrage wurde der DKG-Geschäftsstelle dankenswerterweise zur Verfügung gestellt und um Hinweise der Landeskrankenhausgesellschaften ergänzt.

Im Jahr 2009 stellten die Bundesländer demnach insgesamt rund 2,85 Mrd. Euro zur Investitionsförderung nach § 9 KHG zur Verfügung (Vorjahr: 2,67 Mrd. Euro). Der Gesamtbetrag setzt sich aus der Förderung nach § 9 Abs. 1 und 2 KHG (Einzelförderung) in Höhe von rund 1,68 Mrd. Euro (Vorjahr: 1,60 Mrd. Euro) und der Förderung nach § 9 Abs. 3 KHG (Pauschalförderung) in Höhe von rund 1,17 Mrd. Euro (Vorjahr: 1,10 Mrd. Euro) zusammen. Das Volumen der KHG-Investitionsförderung sank somit im Zehnjahreszeitraum preisbereinigt um rund 29%. Im Vergleich zum Jahr 1991 beläuft sich der reale Rückgang auf rund 45%.

Bei der Interpretation der Daten ist zu beachten, dass die Angaben auf den jeweiligen, öffentlich zugänglichen, jährlichen Haushaltsansätzen der Länder (ohne Verpflichtungsermächtigungen für die Folgejahre) basieren und bei kreditfinanzierter Förderung nur die Annuitäten - nicht aber der gesamte Gesamtförderbetrag - enthalten sind. Grundsätzlich nicht berücksichtigt wurden in der Umfrage die Investitionsmittel der Hochschulkliniken, die Investitionsmittel der Vertragskrankenhäuser, die Eigenmittel der Plankrankenhäuser sowie die Mittel zur Restfinanzierung noch nicht ausfinanzierter Maßnahmen.

Eine umfassende Darstellung und Auswertung der aktuellen Daten zur KHG-Förderung können der Anlage 1 und Anlage 2 entnommen werden.

Die Aktualisierung der „DKG-Bestandsaufnahme zur Krankenhausplanung und Investitionsförderung in den Bundesländern“ wird voraussichtlich im August 2010 erfolgen.





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