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12. Mai 2010
- Wissenschaftlichfachliche und administrativ organisatorische Unterstützung des Aktionsbündnisses
- Einberufung der Sitzungen der Steuerungsgruppe sowie der Arbeitsgruppen
- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in Abstimmung mit der Steuerungsgruppe einschließlich Gestaltung, Betreuung und Pflege des Internetsauftritts
- Vorbereitung von Projektanträgen und weiteren Aktionen des NAMSE
Zuwendungsempfänger der Ausschreibung wird die Institution sein, bei der die Geschäftsstelle der NAMSE angesiedelt wird. Antragsberechtigt sind Einrichtungen und Träger mit einschlägigen Erfahrungen im Bereich der seltenen Erkrankungen, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie gemeinnützige Körperschaften, zum Beispiel eingetragene Vereine, Stiftungen und gemeinnützige GmbH. Die weiteren Einzelheiten der öffentlichen Bekanntmachung können der Anlage entnommen werden.
Nationales Aktionsbündnis für Menschen mit seltenen Erkrankungen (NAMSE) - Öffentliche Bekanntmachung des BMG zur Übernahme der Geschäftsstelle
Die DKG hatte bereits wir über das Nationale Aktionsbündnis für Menschen mit seltenen Erkrankungen (NAMSE) informiert. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat uns in diesem Zusammenhang die öffentliche Bekanntmachung zur Übernahme der Geschäftsstelle des Nationalen Aktionsbündnisses zugeleitet. Durch die Einrichtung einer neuen Geschäftsstelle sollen die Tätigkeiten des Aktionsbündnisses unterstützt werden. Die Geschäftsstelle soll im Wesentlichen folgende Aufgaben erfüllen:
- Koordinierung der Arbeit des Aktionsbündnisses, das heißt, primäre Ansprechpartner für Steuerungs- und Arbeitsgruppen, wie auch BMG, BMBF und Selbsthilfe einschließlich der Organisation des NAMSE- Wissenschaftlichfachliche und administrativ organisatorische Unterstützung des Aktionsbündnisses
- Einberufung der Sitzungen der Steuerungsgruppe sowie der Arbeitsgruppen
- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in Abstimmung mit der Steuerungsgruppe einschließlich Gestaltung, Betreuung und Pflege des Internetsauftritts
- Vorbereitung von Projektanträgen und weiteren Aktionen des NAMSE
Zuwendungsempfänger der Ausschreibung wird die Institution sein, bei der die Geschäftsstelle der NAMSE angesiedelt wird. Antragsberechtigt sind Einrichtungen und Träger mit einschlägigen Erfahrungen im Bereich der seltenen Erkrankungen, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie gemeinnützige Körperschaften, zum Beispiel eingetragene Vereine, Stiftungen und gemeinnützige GmbH. Die weiteren Einzelheiten der öffentlichen Bekanntmachung können der Anlage entnommen werden.
Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. 2012 Impressum
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