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17. Februar 2010

Ausbildung von Operationstechnischen Assisteninnen/Assistenten (OTA)

Der Bundesrat hat in seiner 866. Sitzung am 12. Februar 2010, auf der Grundlage einer Initiative des Landes Nordrhein-Westfalen, beschlossen, die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin / zum Operationstechnischen Assistenten (OTA) bundeseinheitlich zu regeln und zugleich ihre Finanzierung durch eine Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) zu sichern (vgl. Anlage).

Der Gesetzentwurf, der im Übrigen inhaltlich dem Gesetzentwurf des Bundesrates vom 6. März 2009 entspricht (der Deutsche Bundestag hat diesen Gesetzentwurf wegen des Ablaufs der 16. Legislaturperiode nicht mehr abschließend beraten – vgl. DKG-Rundschreiben Nr. 125/2009 vom 16. April 2009), wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet, die ihn dann zusammen mit ihrer Stellungnahme dem Deutschen Bundestag vorlegen wird.






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