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17. Februar 2010
Aus dem Mitgliedsbereich wurden wir darauf aufmerksam gemacht, dass sowohl die Diagnostik und Versorgung von Frühgeborenen mit Folgeschäden (Position 030900) als auch die Diagnostik von Versorgung mit Patienten mit Querschnittlähmung bei Komplikationen, die eine interdisziplinäre Versorgung erforderlich machen (Position 031000) nicht mehr Bestandteil des bislang veröffentlichten Meldeformulars seien. Nach Weitergabe dieser Information von unserer Seite an den für die Pflege des Meldeformulars zuständigen Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) haben wir nunmehr die Mitteilung erhalten, dass das Meldeformular zu § 116b SGB V nochmals überarbeitet wurde und die beiden fehlenden Leistungsbereiche wieder in das Formular integriert wurden. Offensichtlich waren diese im Zuge der letzten Überarbeitung des Meldeformulars aus Versehen gestrichen worden.
Sowohl die ICD-Version des Meldeformulars als auch die Version ohne ICD-Angabe werden im Internet unter www.team301.de zum Download bereitgehalten.
Sollten bei der Handhabung des Meldeformulars Probleme auftreten, bitten wir um entsprechende Rückmeldung, um gegebenenfalls Modifizierungen oder Klarstellungen vornehmen zu können.
Meldung der EBM-Ziffern für hochspezialisierte Leistungen, seltene Erkrankungen oder Erkrankungen mit besonderem Krankheitsverlauf nach § 116b Abs. 5 SGB V
Wir hatten bereits über das zur Umsetzung des Meldeverfahrens von den GKV-Spitzenverbänden entwickelte Formular informiert, welches fachlich mit der DKG abgestimmt war.
Dieses Meldeformular ist eine Excel-Datei und existiert in zwei Versionen, einer mit und einer ohne Angabe von ICDs, welche aufgrund entsprechender Landesvereinbarungen bislang lediglich in Schleswig-Holstein und Sachsen zusätzlich zu melden sind.Aus dem Mitgliedsbereich wurden wir darauf aufmerksam gemacht, dass sowohl die Diagnostik und Versorgung von Frühgeborenen mit Folgeschäden (Position 030900) als auch die Diagnostik von Versorgung mit Patienten mit Querschnittlähmung bei Komplikationen, die eine interdisziplinäre Versorgung erforderlich machen (Position 031000) nicht mehr Bestandteil des bislang veröffentlichten Meldeformulars seien. Nach Weitergabe dieser Information von unserer Seite an den für die Pflege des Meldeformulars zuständigen Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) haben wir nunmehr die Mitteilung erhalten, dass das Meldeformular zu § 116b SGB V nochmals überarbeitet wurde und die beiden fehlenden Leistungsbereiche wieder in das Formular integriert wurden. Offensichtlich waren diese im Zuge der letzten Überarbeitung des Meldeformulars aus Versehen gestrichen worden.
Sowohl die ICD-Version des Meldeformulars als auch die Version ohne ICD-Angabe werden im Internet unter www.team301.de zum Download bereitgehalten.
Sollten bei der Handhabung des Meldeformulars Probleme auftreten, bitten wir um entsprechende Rückmeldung, um gegebenenfalls Modifizierungen oder Klarstellungen vornehmen zu können.
Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. 2012 Impressum
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