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Gemeinsamer Bundesausschuss - Änderung der Richtlinie "Methoden Krankenhausbehandlung": - Inkrafttreten der Beschlüsse zur Protonentherapie bei altersabhängiger Makuladegeneration (AMD) und der autologen Chondrozytenimplantation (ACI)
In den Sitzungen vom 17.09.2009 und 12.11.2009 hat der Gemeinsame Bundesausschuss im Rahmen seiner Bewertung nach § 137c SGB V (Bewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden im Krankenhaus) beschlossen, dass die Protonentherapie bei altersabhängiger Makuladegeneration und die autologe Chondrozytenimplantation am Großzehengrundgelenk nicht die Kriterien einer ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung der Versicherten unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse erfüllen und somit nicht weiter zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen einer Krankenhausbehandlung erbracht werden können.
Nach zwischenzeitlich erfolgter Prüfung und Nichtbeanstandung der Beschlüsse durch das Bundesministerium für Gesundheit wurden die entsprechenden Änderungen der Richtlinie „Methoden Krankenhausbehandlung“ am 13.01.2010 im Bundesanzeiger veröffentlicht (siehe Anlage 1 und 2) und treten am 14.01.2010 in Kraft.Nähere Informationen zum Bewertungsverfahren, wie z.B. die tragenden Gründe der Beschlüsse finden sich auf den Internetseiten des G-BA unter:
http://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/zum-aufgabenbereich/25/













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