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22. Dezember 2009
Eine unterschriebene Fassung des Vertrages nach § 115b Abs. 1 SGB V nebst Anlage liegt uns leider noch nicht vor. Daher verweisen wir auf die beigefügte Vertragsfassung, die dem Unterschriftenverfahren zugrunde lag und im Vergleich zu der zuvor übersandten Fassung in einigen Punkten redaktionell nochmals leicht geändert wurde.
Sowohl der ab dem 1. Januar 2010 geltende Vertrag nach § 115b Abs. 1 SGB V als auch der zugehörige Katalog ambulanter Operationen und stationsersetzender Eingriffe sind auf der Homepage der DKG unter www.dkgev.de abrufbar.
Vertrag nach § 115b Abs. 1 SGB V für das Jahr 2010
Wir teilen mit, dass das Unterschriftenverfahren zum neuen Vertrag für die Erbringung ambulanter Operationen und stationsersetzender Leistungen nach § 115b Abs. 1 SGB V für das Jahr 2010 nunmehr abgeschlossen wurde. Der Vertrag nebst dem Katalog ambulanter Operationen und stationsersetzender Leistungen tritt am 1. Januar 2010 in Kraft.
Bezüglich der in diesem Vertrag enthaltenen redaktionellen und inhaltlichen Änderungen verweisen wir zunächst auf unser vorbenanntes Rundschreiben Nr. 427/2009 vom 30. November 2009. Gleichwohl dürfen wir außerdem nochmals darauf hinweisen, dass von Krankenhäusern abgerechnete zusätzliche Vergütungsbestandteile (z.B. Zuschläge auf den der Euro-Gebührenordnung zugrunde liegenden Punktwert) von diesen gegebenenfalls zurück zu erstatten sind, sofern die vom GKV-Spitzenverband vor dem LSG Berlin-Brandenburg unter den Aktenzeichen L 7 KA 62/09 KL und L 7 KA 135/09 KL erhobenen Klagen rechtskräftig die Unzulässigkeit dieser zusätzlichen regionalen Vergütungsbestandteile ergeben. Die Krankenhäuser wären somit gut beraten, ggf. ent-sprechende Rückstellungen zu bilden.Eine unterschriebene Fassung des Vertrages nach § 115b Abs. 1 SGB V nebst Anlage liegt uns leider noch nicht vor. Daher verweisen wir auf die beigefügte Vertragsfassung, die dem Unterschriftenverfahren zugrunde lag und im Vergleich zu der zuvor übersandten Fassung in einigen Punkten redaktionell nochmals leicht geändert wurde.
Sowohl der ab dem 1. Januar 2010 geltende Vertrag nach § 115b Abs. 1 SGB V als auch der zugehörige Katalog ambulanter Operationen und stationsersetzender Eingriffe sind auf der Homepage der DKG unter www.dkgev.de abrufbar.
Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. 2012 Impressum
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