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Inhalt

Vereinbarung gemäß § 17a Abs. 4b KHG

Im Rahmen der im Jahr 2010 beginnenden Kalkulation der Ausbildungskosten wurde zwischen den Vertragsparteien auf Bundesebene (Deutsche Krankenhausgesellschaft, GKV-Spitzenverband und Verband der privaten Krankenversicherung) eine Vereinba¬rung gemäß § 17a Abs. 4b KHG getroffen (Anlage). Diese Vereinbarung enthält neben der Einigung auf ein gemeinsam mit dem InEK entwickeltes "Kalkulationshandbuch für Ausbildungskosten" und der Erhebung von Strukturdaten in § 1 eine Anpassung der Rahmenvereinbarung gemäß § 17a Abs. 2 Nr. 1 KHG bezüglich der Grenze der An¬schaffungs- oder Herstellungskosten für wiederbeschaffte, abnutzbare bewegliche Anla¬gegüter, die einer selbständigen Nutzung fähig sind (§ 2 Nr. 3 Abgrenzungsverordnung (AbgrV)).

Ein Muster der Verträge zwischen Ausbildungsstätten und InEK zur Teilnahme an der Kalkulation der Ausbildungskosten wird derzeit vom InEK erstellt. Mit einer Veröffentli¬chung ist innerhalb der nächsten Tage auf der Homepage des InEKs (www.g-drg.de) zu rechnen. Nach Veröffentlichung des Vertragsmusters steht die Teilnahme an der Kalku¬lation allen Ausbildungsstätten offen. Eine gesonderte Aufforderung der Ausbildungs¬stätten von Seiten des InEKs zur Teilnahme an der Kalkulation ist nicht vorgesehen. Le¬diglich die Krankenhäuser, mit denen das InEK im Rahmen der DRG-Kalkulation im Austausch steht, werden voraussichtlich vom InEK auf die Teilnahmemöglichkeit an der Kalkulation der Ausbildungskosten hingewiesen.
Die methodischen Vorgaben sowie die Anforderung an die kalkulierenden Ausbildungs¬stätten sind dem bereits auf der Homepage des InEKs zur Verfügung gestelltem Kalku¬lationshandbuch für Ausbildungskosten zu entnehmen. Berücksichtigt werden sollte zu¬dem, dass es sich im Gegensatz zur DRG-Kalkulation nicht um eine Berechnung von Relativgewichten handelt, sondern um die Kalkulation von Richtwerten in Euro-Beträgen.

Vom zeitlichen Vorgehen, wird die Erstkalkulation der Ausbildungskosten voraussichtlich parallel zur DRG-Kalkulation stattfinden, so dass eine Lieferung der Daten bis Ende März bzw. eine Korrekturlieferung bis Ende Mai vorgesehen ist. Grundlage der Kalkula¬tion werden dabei die Daten des Jahres 2009 darstellen.






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