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07. Dezember 2009

Vorerst keine grenzüberschreitenden Patientenrechte

Die schwedische EU-Ratspräsidentschaft ist bei dem Versuch, eine politische Einigung im Gesundheitsministerrat zur umstrittenen "Patientenrechte-Richtlinie" zu erzielen, diese Woche in Brüssel gescheitert. Dabei waren die Skandinavier ein hohes Risiko eingegangen, um diesen Erfolg für sich verbuchen zu können: Bereits im Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV = ein Gremium, in welchem die Ratssitzungen vorbereitet werden) konnten sich die Vertreter der Mitgliedstaaten nicht auf eine abstimmungsfähige Textfassung einigen. Textvorschläge, bei denen zu erwarten ist, dass auch in der Ministerrunde keine Einigung erzielt werden kann, werden (beim Gesundheitsministerrat) in der Regel nicht auf deren Tagesordnung genommen. Die Schweden hatten den Richtlinienvorschlag dennoch zur Entscheidung gestellt.

Trotz intensiver Vermittlungsbemühungen während der Sitzung und auch im Rahmen des gemeinsamen Mittagessens musste die schwedische EU-Ratspräsidentschaft letztlich das Scheitern der Verhandlungen erklären. Wesentliche Streitpunkte waren die Einbindung privater Gesundheitsdienstleistungsanbieter sowie der Status der zahlreichen Ausländer in Spanien, die dort dauerhaft Ihren Wohnsitz nehmen (z.B. deutsche Rentner).

Mitglieder des Europäischen Parlaments zeigten sich teilweise verärgert über das Scheitern der Verhandlungen: Ausgerechnet am Tage des Inkrafttreten des EU-Reformvertrags von Lissabon sei diese verpasste Chance ein denkbar schlechter Auftakt für ein sozialeres Europa. Die noch amtierende EU-Gesundheitskommissarin Androulla Vassiliou (Zypern) hat das Scheitern der Verhandlungen bedauert. Sie kündigte an zu prüfen, ob ihre Behörde den Richtlinienvorschlag zurückziehen sollte. Nach mittlerweile fünf Jahren intensiver Vorbereitung und Diskussion wäre das eine herbe Niederlage für die Generaldirektion Gesundheit bei ihrem Versuch, mehr Kompetenzen im Bereich der Gesundheitspolitik auf EU-Ebene zu konzentrieren.

Die Vertreterin der spanischen Regierung, die mit dem Jahreswechsel die EU-Präsidentschaft von Schweden übernehmen wird, hat anlässlich des Scheiterns erklärt, die Bemühungen um eine politische Einigung fortzusetzen. Ob diese Zusage der spanischen Ministerin, die sich am vehementesten gegen die Patientenrechte-Richtlinie eingesetzt hat, eine diplomatische Floskel sein wird, bleibt abzuwarten. Die DKG – Deutsche Krankenhausgesellschaft wird die weiteren Schritte genau beobachten.

Die Richtlinie sollte ein Mehr an grenzüberschreitender Mobilität von Patienten in der EU ermöglichen. Stationäre Leistungen sollten ohne Vorabgenehmigung des eigenen Kostenträgers vom Patienten in Anspruch genommen werden können und soweit erstattet werden, wie sie im Versicherungsstaat des Patienten erstattet worden wären.





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