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24. November 2009
Auch wenn derzeit personelle Fragen im Vordergrund zu stehen scheinen, haben die EU-Institutionen auch die inhaltliche Arbeit wieder aufgenommen. Dabei sind auch einige Entwicklungen von Interesse für deutsche Krankenhäuser:
Lissabon: Wird Europa gesünder?
Nachdem nun auch der letzte der 27 EU-Mitgliedstaaten die Zustimmung zum so genannten „Vertrag von Lissabon“ gegeben hat und die Ratifikationsurkunde in Rom hinterlegt ist, kann das neue Vertragswerk mit Beginn des Monats Dezember 2009 in Kraft treten. Damit geben sich die beteiligten Staaten eine neue völkervertragliche Basis für Ihre Zusammenarbeit. Neben neuen Spitzenämtern (Ratspräsident und EU-Außenminister) ergeben sich auch eine Reihe inhaltlicher Änderungen.
Auch wenn es im Bereich der Gesundheitspolitik im Wesentlichen bei der bisherigen Kompetenzverteilung zwischen Mitgliedstaaten und der EU-Ebene bleibt, gibt es geringe Modifikationen. So weißt der neue Artikel 168 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union – ehemals Artikel 152 EG des Vertrags über die Europäische Gemeinschaft - den EU-Institutionen teilweise erweiterte Kompetenzen zu. Trotz umfangreicherer Befugnisse bei der Bekämpfung grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren, bei Maßnahmen zum Schutz der menschlichen Gesundheit und bei erweiterten Kooperations- und Koordinierungspflichten der Mitgliedstaaten bleibt es allerdings bei dem Grundsatz, dass den Mitgliedstaaten die Hoheit für die Organisation und Finanzierung ihrer Gesundheitssysteme belassen wird.
Verfahrenstechnisch neu ist die „Notbremse“: Nationale Parlamente (in Deutschland Bundestag und Bundesrat) erhalten – unabhängig von einer gemeinsamen Beschlussfassung – die Möglichkeit, die Einhaltung der Subsidiarität bei neuen Regelungsinitiativen der EU-Institutionen überprüfen zu lassen. Sollte die Europäische Kommission beispielsweise EU-weite Qualitätsstandards für die Gesundheitsversorgung vorschlagen, könnten die Parlamente mit diesem Verfahren verhindern, dass Brüssel die Kernkompetenz der Mitgliedstaaten für die Organisation Ihrer Gesundheitssysteme aushöhlt.
Informationen zum Vertrag von Lissabon finden Sie hier:
http://europa.eu/lisbon_treaty/index_de.htm
Patientenrechte auf der Kippe
Die Abgeordneten haben in Nachfolge des ausgeschiedenen Parlamentariers John Bowis eine neue Berichterstatterin für die so genannte „Patientenrechte-Richtlinie“ ernannt. Nun wird die Französin Francoise Grosstête (EVP – Europäische Volkspartei) versuchen, Expertenwissen zu bündeln und Mehrheiten zu organisieren. Möglicherweise wird es aber gar nicht erst zu einer zweiten Lesung im Europäischen Parlament kommen: es steht auf der Kippe, ob die derzeit amtierende schwedische EU-Ratspräsidentschaft bei dem für Anfang Dezember terminierten Gesundheitsministerrat eine politische Einigung zu dem Kommissionsvorschlag erreichen kann. Die Skandinavier bedienen zurzeit alle Register, um diejenigen Staaten, die sich gegen eine Richtlinie aussprechen noch zu einem Einlenken zu bewegen. Experten gehen davon aus, dass die Richtlinie als gescheitert gilt, wenn Schweden keine Lösung findet. Die kommenden Präsidentschaften Spanien und Belgien werden Ihren Einfluss als Ratspräsidentschaft nutzen, den Kommissionsvorschlag in den Papierkorb zu befördern.
Den jüngsten Kompromissvorschlag der schwedischen EU-Ratspräsidentschaft ist der Anlage 1 beigefügt.
Zahlungsverzugsrichtlinie für Krankenhäuser
Nach Auffassung der Europäischen Kommission leiden gerade KMU (kleine und mittlere Unternehmen) und der schlechten Zahlungsmoral, insbesondere der öffentlichen Auftraggeber. Eine bereits existierende „Zahlungsverzugsrichtlinie“ verschärfend, will die Brüsseler Behörde mit Ihrem Richtlinienvorschlag einen besseren Gläubigerschutz durchsetzen. Beispielsweise sollen öffentliche Auftraggeber ab dem 30sten Tag nach Fälligkeit zusätzlich zu den ohnehin zu entrichtenden Verzugszinsen weitere 5 Prozent des Rechnungsbetrags als Strafzins bezahlen. Ebenfalls mit Strafcharakter soll ein gestaffelter Ausgleich der Bearbeitungskosten des Gläubigers erfolgen: bis zu einem Prozent bei Forderungen über 10.000 Euro. Für säumige Schulder öffentlichen Rechts, z.B. bei Krankenhausneubauten, kann es also teuer werden.
Die Berichterstatterin des Europäischen Parlaments, die deutsche Sozialdemokratin Barbara Weiler hat angekündigt, ihren Berichtsentwurf Ende Januar 2010 nach einem „Hearing“ für Vertreter der nationalen Parlamente vorzulegen. Nach Auffassung der aus Hessen stammenden Abgeordneten sollen explizit Krankenhäuser – auch diejenigen in nicht-öffentlicher Trägerschaft – von der Regelung erfasst sein. Sie begründet diese Erweiterung des Anwendungsbereichs mit dem Hinweis, dass oftmals ein unmittelbares Wettbewerbsverhältnis zwischen Krankenhäusern in unterschiedlicher Trägerschaft bestünde.
Den Richtlinienentwurf können Sie hier nachlesen:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2009:0126:FIN:DE:PDF
Das Arbeitspapier der Berichterstatterin finden Sie hier:
http://www.europarl.europa.eu/meetdocs/2009_2014/documents/imco/dt/794/794369/794369de.pdf
Neuer Aufschlag Arbeitszeitrichtlinie
Der letzte Versuch, eine Novelle der Arbeitszeitrichtlinie zu erreichen, war im Frühsommer dieses Jahres im Vermittlungsverfahren gescheitert. Das Europäische Parlament und der Rat konnten in den Fragen des „opt-out“ (Möglichkeit, die Wochenhöchstarbeitszeit von grundsätzlich 48 Stunden zu erweitern) und des Bereitschaftsdiensts (Bewertung der inaktiven Zeit des Bereitschaftsdiensts als Arbeitszeit) keine Einigung erzielen.
Die Europäische Kommission wird möglicherweise noch im November dieses Jahres einen erneuten Versuch unternehmen, die mit der geltenden Arbeitszeitrichtlinie herbeigeführte künstliche Verknappung des ärztlichen Arbeitsmarkts zu entschärfen. Zu diesem Zweck ist offensichtlich geplant, den Sozialpartner im Rahmen einer Konsultation Gelegenheit zu geben, mögliche Handlungsoptionen vorzuschlagen. Für die deutschen Krankenhäuser ergibt sich nun die Hoffnung, dass die Jahre dauernde Debatte in einem neuen Verfahren auf der Basis des im Rat gefundenen Kompromisses zwischen den Mitgliedstaaten zu einem Ende gebracht werden kann.
Den Entwurf des Konsultationspapiers ist als Anlage 2 beigefügt.
EU-Qualität der medizinischen Versorgung
Trotz der deutlichen Kompetenzverteilung für den Bereich der Gesundheitspolitik, wonach Mitgliedstaaten für die Organisation ihrer Versorgungssysteme und damit über Fragen der Qualität der medizinischen Versorgung als Kernelement der Organisation zuständig sind, hat die Europäische Kommission ein Arbeitspapier aufgesetzt, ausweislich dessen Optionen diskutiert werden, die bis hin zur Schaffung verbindlicher europäischer Qualitätsindikatoren und -standards reichen. Dieses als „non-paper“ bezeichnete Papier hat keinen offiziellen Charakter und wurde bisher in einer Arbeitsgruppe von Vertretern der Mitgliedstaaten erstmalig diskutiert. Die DKG wird das weitere Vorgehen der Europäischen Kommission genau verfolgen und den weiteren Diskurs intensiv begleiten.
Das Arbeitspapier können Sie in der Anlage 3 nachlesen.
Neue europäische Bauvorschriften
Ab 2020 sollen EU-weit nur noch Gebäude errichtet werden dürfen, die nur unwesentlich mehr Energie verbrauchen, als sie selbst erzeugen (so genannte „Nahe-Null-Energie-Gebäude“). Für Gebäude, die von der öffentlichen Hand errichtet werden, sollen die neuen Grenzwerte bereits ab dem Jahr 2018 gelten. Auf eine entsprechende Weiterentwicklung der bisherigen Richtlinie, haben sich Rat und Parlament nun geeinigt.
Eine hierzu verfasste Pressemitteilung des Energiekommissars Andris Piebalgs finden Sie hier:
http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/09/1733&format=PDF&aged=0&language=DE&guiLanguage=en
Eine Erklärung der schwedischen EU-Ratspräsidentschaft, die die politische Einigung im Rat herbeigeführt hatte finden Sie hier:
http://www.se2009.eu/en/2.543/2.578/2.737/2.755/1.24215
Auch das Europäische Parlament hat hierzu eine Pressemitteilung herausgegeben:
http://www.europarl.europa.eu/news/expert/infopress_page/051-64747-322-11-47-909-20091118IPR64746-18-11-2009-2009-false/default_de.htm
Mitteilung zur Bekämpfung gesundheitlicher Ungleichheiten
Die Europäische Kommission zeigt sich hinsichtlich beträchtlicher Unterschiede in der Gesundheitsversorgung zwischen und in den Mitgliedstaaten besorgt. In einer hierzu verfassten Mitteilung stellt die Brüsseler Behörde zahlreiche Faktoren dar, die für die teilweise massiven Unterschiede, beispielsweise in der Lebenserwartung, zwischen einzelnen Bevölkerungsgruppen in und zwischen Mitgliedsstaaten ursächlich sind.
Um die Ungleichheiten zu bekämpfen schlägt die Kommission eine Reihe von Maßnahmen vor: die Erhebung von Daten, Weiterentwicklung von Indikatoren für die Ungleichheit, Unterstützung der Mitgliedstaaten bei noch engerer Kooperation und bei der besseren Nutzung von EU-Fördermitteln (beispielsweise EFRE und ESF) im Bereich der Gesundheit.
Eine Mitteilung ist ein nicht-verbindliches Dokument, welches gleichwohl einen Katalog an Maßnahmen beschreibt, die zukünftig von der Europäischen Kommission angegangen werden.
Den Mitteilungstext finden Sie hier:
http://ec.europa.eu/health/ph_determinants/socio_economics/documents/com2009_de.pdf
Die vorangegangene Folgenabschätzung – deutsche Zusammenfassung können Sie hier zur Kenntnis nehmen:
http://ec.europa.eu/health/ph_determinants/socio_economics/documents/com2009_iasum_de.pdf
Den ganzen Text der Folgenabschätzung gibt es hier:
http://ec.europa.eu/health/ph_determinants/socio_economics/documents/com2009_ia_en.pdf
Gesundheitsprogramm 2008 – 2013: Call for Proposals 2010 schon in diesem Jahr!
Die Durchführung des zweiten Aktionsprogramms im Bereich der Gesundheit 2008 – 2013 wird im kommenden Jahr 2010 etwas früher als gewöhnlich stattfinden. Die Europäische Kommission hat angekündigt, den Arbeitsplan, der die jeweiligen Forschungsprioritäten festlegt, für das kommende Jahr bereits in 2009 zu veröffentlichen. Die Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen wird unmittelbar im Anschluss erfolgen. Voraussichtliche Frist zur Einreichung von Vorschlägen ist für März 2010 vorgesehen. Bitte berücksichtigen sie diese Informationen bei Ihrer Planung.
Die dieser Meldung zugrundeliegende Ankündigung der Kommission finden Sie hier:
http://ec.europa.eu/health/ph_programme/documents/call_for_proposals_2010_en.pdf
Weiterführende Information zum zweiten Aktionsprogramm im Bereich der Gesundheit finden Sie auf der Homepage der mit der Durchführung betrauten Agentur EAHC (Executive Agency for Health and Consumers – Exektivagentur für Gesundheit und Verbraucher):
www.ec.europa.eu/eahc
Projektvorschläge 2009 - Zuschlagsentscheidung:
Die Europäische Kommission hat bekannt gegeben, welche Projektvorschläge im Rahmen des Gesundheitsprogramms 2008 – 2013 für das Jahr 2009 angenommen wurden. Rund 60 Projekte werden – teilweise über mehrere Jahre mit insgesamt rund 24 Millionen Euro gefördert. Unter anderem haben Vorschläge für Projekte im Bereich Gesundheitsprävention, Organspende und Patientensicherheit im Krankenhaus den Zuschlag erhalten.
Die Liste der positiv beschiedenen Projektvorschläge finden Sie hier:
http://ec.europa.eu/health/ph_programme/documents/award_decision2009.pdf
Umfrage zur Nutzung der Strukturfonds
Der Europäische Krankenhausverband HOPE (European Hospital and Healthcare Federation) arbeitet an einer Studie mit, welche das Ziel verfolgt, die effektive Nutzung von Strukturfonds in Grenzgebieten, insbesondere in Hinblick auf INTERREG-Mitteln, auszuwerten.
Das Ziel dieser Studie ist es, sowohl Informationen über die eigentlichen Probleme bezüglich der Nutzung von Strukturfonds in Grenzgebieten innerhalb der Europäischen Mitgliedsländer als auch Meinungen und Vorschläge über die Bedürfnisse und Möglichkeiten, die mit der Nutzung zusammenhängen, zu sammeln.
Wir bitten Sie höflichst, den beigefügten Fragebogen in Krankenhäusern und jeglichen Organisationen zu verteilen, die sich in Grenzgebieten Ihres Landes befinden. Der Fragebogen besteht aus 15 Fragen und man benötigt ungefähr 30 Minuten Zeit um ihn auszufüllen. Er sollte von einer Person ausgefüllt werden, der/die mit Strukturfonds in Grenzgebieten tätig ist.
Bitte beachten Sie, dass der ausgefüllte Fragebogen bis zum 7. Dezember 2009 an Kai.Michelsen@inthealth.unimaas.nl gesendet wird.
Den Fragebogen finden Sie hier:
http://www.aebr.net/pics/db/Health%20Questionnaire%20EUREGIO-II%20-%20AEBR%202009.pdf
Policy Dialogue: Zukunft der Pflegeberufe in Europa
Vertreter der DKG – Deutsche Krankenhausgesellschaft haben auf Einladung der Europäischen Kommission und des „EU Observatory on Health“ an einer Expertentagung zum Thema „Zukunft der Pflegeberufe“ in Stockholm teilgenommen. Anlässlich dieser Veranstaltungen wurde über Möglichkeiten diskutiert, wie man dem Fachkräftemangel im Bereich der Pflegekräfte begegnen kann und Beispiele bester Praktiken ausgetauscht.
Ergebnisse der Fachtagung wurden von den Organisatoren veröffentlicht. Einen Link zur Veranstaltungshomepage finden Sie hier:
http://bcdmi.co.uk/EMEA/WHO/PolicyDialogue2009/Stockholm/index.htm
Neue WHO-Europa-Direktorin benannt:
Frau Szuszaanna Jakab ist als neue Direktorin für die Europa-Region der WHO (World Health Organisation – Weltgesundheitsorganisation) nominiert worden. Nach der erforderlichen Zustimmung des WHO-Verwaltungsrats, die für Januar 2010 geplant ist, könnte die bisherige Chefin des ECDC (European Center for Disease Prevention and Control - Europäisches Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten) ihren Dienst im Februar des kommenden Jahres antreten.
Eine Meldung zu dieser Personalie finden Sie nachstehend:
http://ec.europa.eu/health/ph_threats/com/docs/md_170909_en.pdf
IHF tagt in Rio de Janeiro
Rund 2000 Teilnehmer aus 60 Ländern haben an der Konferenz „Healthcare in the era of knowledge“ in Rio de Janeiro, Brasilien teilgenommen. Veranstalter des im November dieses Jahres durchgeführten Kongresses war die globale Krankenhausorganisation IHF – International Hospital Federation, die gleichzeitig auch die zweijährige Mitgliederversammlung organisierte. Wichtigster Tagesordnungspunkt hierbei war die Abstimmung über eine neue Satzung der Organisation, die unter der Leitung von DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum (auch Vorstandsmitglied der IHF) von einer Arbeitsgruppe vorgeschlagen wurde. Die neue Satzung wurde einstimmig angenommen und ist in Kürze auf der Homepage der IHF einsehbar:
http://www.ihf-fih.org
EUReview Oktober/November 2009
Nach den Wahlen zum Europäischen Parlament und der parlamentarischen Sommerpause stehen in Brüssel zunächst weitere wichtige Personalentscheidungen auf der Agenda.
Da die Personalfragen für die zwei neuen Spitzenämter (der belgische Premier Herman van Rompuy als ständiger Ratspräsident und die Britin Catherine Ashten als „EU-Außenministerin“) mittlerweile geklärt sind, kann der bisherige und neue Kommissionspräsident José Manuel Barroso seinen Vorschlag für das vom Europäischen Parlament zu billigende Kommissars-Kollegium erarbeiten. Der bisherige Zeitplan sieht vor, dass die Kandidaten in der zweiten Woche des kommenden Jahres vom Europäischen Parlament gehört werden. Sofern die Parlamentarier die neue Mannschaft als Ganze billigen, könnte die neue Kommission die Arbeit im Februar 2010 aufnehmen.Auch wenn derzeit personelle Fragen im Vordergrund zu stehen scheinen, haben die EU-Institutionen auch die inhaltliche Arbeit wieder aufgenommen. Dabei sind auch einige Entwicklungen von Interesse für deutsche Krankenhäuser:
Lissabon: Wird Europa gesünder?
Nachdem nun auch der letzte der 27 EU-Mitgliedstaaten die Zustimmung zum so genannten „Vertrag von Lissabon“ gegeben hat und die Ratifikationsurkunde in Rom hinterlegt ist, kann das neue Vertragswerk mit Beginn des Monats Dezember 2009 in Kraft treten. Damit geben sich die beteiligten Staaten eine neue völkervertragliche Basis für Ihre Zusammenarbeit. Neben neuen Spitzenämtern (Ratspräsident und EU-Außenminister) ergeben sich auch eine Reihe inhaltlicher Änderungen.
Auch wenn es im Bereich der Gesundheitspolitik im Wesentlichen bei der bisherigen Kompetenzverteilung zwischen Mitgliedstaaten und der EU-Ebene bleibt, gibt es geringe Modifikationen. So weißt der neue Artikel 168 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union – ehemals Artikel 152 EG des Vertrags über die Europäische Gemeinschaft - den EU-Institutionen teilweise erweiterte Kompetenzen zu. Trotz umfangreicherer Befugnisse bei der Bekämpfung grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren, bei Maßnahmen zum Schutz der menschlichen Gesundheit und bei erweiterten Kooperations- und Koordinierungspflichten der Mitgliedstaaten bleibt es allerdings bei dem Grundsatz, dass den Mitgliedstaaten die Hoheit für die Organisation und Finanzierung ihrer Gesundheitssysteme belassen wird.
Verfahrenstechnisch neu ist die „Notbremse“: Nationale Parlamente (in Deutschland Bundestag und Bundesrat) erhalten – unabhängig von einer gemeinsamen Beschlussfassung – die Möglichkeit, die Einhaltung der Subsidiarität bei neuen Regelungsinitiativen der EU-Institutionen überprüfen zu lassen. Sollte die Europäische Kommission beispielsweise EU-weite Qualitätsstandards für die Gesundheitsversorgung vorschlagen, könnten die Parlamente mit diesem Verfahren verhindern, dass Brüssel die Kernkompetenz der Mitgliedstaaten für die Organisation Ihrer Gesundheitssysteme aushöhlt.
Informationen zum Vertrag von Lissabon finden Sie hier:
http://europa.eu/lisbon_treaty/index_de.htm
Patientenrechte auf der Kippe
Die Abgeordneten haben in Nachfolge des ausgeschiedenen Parlamentariers John Bowis eine neue Berichterstatterin für die so genannte „Patientenrechte-Richtlinie“ ernannt. Nun wird die Französin Francoise Grosstête (EVP – Europäische Volkspartei) versuchen, Expertenwissen zu bündeln und Mehrheiten zu organisieren. Möglicherweise wird es aber gar nicht erst zu einer zweiten Lesung im Europäischen Parlament kommen: es steht auf der Kippe, ob die derzeit amtierende schwedische EU-Ratspräsidentschaft bei dem für Anfang Dezember terminierten Gesundheitsministerrat eine politische Einigung zu dem Kommissionsvorschlag erreichen kann. Die Skandinavier bedienen zurzeit alle Register, um diejenigen Staaten, die sich gegen eine Richtlinie aussprechen noch zu einem Einlenken zu bewegen. Experten gehen davon aus, dass die Richtlinie als gescheitert gilt, wenn Schweden keine Lösung findet. Die kommenden Präsidentschaften Spanien und Belgien werden Ihren Einfluss als Ratspräsidentschaft nutzen, den Kommissionsvorschlag in den Papierkorb zu befördern.
Den jüngsten Kompromissvorschlag der schwedischen EU-Ratspräsidentschaft ist der Anlage 1 beigefügt.
Zahlungsverzugsrichtlinie für Krankenhäuser
Nach Auffassung der Europäischen Kommission leiden gerade KMU (kleine und mittlere Unternehmen) und der schlechten Zahlungsmoral, insbesondere der öffentlichen Auftraggeber. Eine bereits existierende „Zahlungsverzugsrichtlinie“ verschärfend, will die Brüsseler Behörde mit Ihrem Richtlinienvorschlag einen besseren Gläubigerschutz durchsetzen. Beispielsweise sollen öffentliche Auftraggeber ab dem 30sten Tag nach Fälligkeit zusätzlich zu den ohnehin zu entrichtenden Verzugszinsen weitere 5 Prozent des Rechnungsbetrags als Strafzins bezahlen. Ebenfalls mit Strafcharakter soll ein gestaffelter Ausgleich der Bearbeitungskosten des Gläubigers erfolgen: bis zu einem Prozent bei Forderungen über 10.000 Euro. Für säumige Schulder öffentlichen Rechts, z.B. bei Krankenhausneubauten, kann es also teuer werden.
Die Berichterstatterin des Europäischen Parlaments, die deutsche Sozialdemokratin Barbara Weiler hat angekündigt, ihren Berichtsentwurf Ende Januar 2010 nach einem „Hearing“ für Vertreter der nationalen Parlamente vorzulegen. Nach Auffassung der aus Hessen stammenden Abgeordneten sollen explizit Krankenhäuser – auch diejenigen in nicht-öffentlicher Trägerschaft – von der Regelung erfasst sein. Sie begründet diese Erweiterung des Anwendungsbereichs mit dem Hinweis, dass oftmals ein unmittelbares Wettbewerbsverhältnis zwischen Krankenhäusern in unterschiedlicher Trägerschaft bestünde.
Den Richtlinienentwurf können Sie hier nachlesen:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2009:0126:FIN:DE:PDF
Das Arbeitspapier der Berichterstatterin finden Sie hier:
http://www.europarl.europa.eu/meetdocs/2009_2014/documents/imco/dt/794/794369/794369de.pdf
Neuer Aufschlag Arbeitszeitrichtlinie
Der letzte Versuch, eine Novelle der Arbeitszeitrichtlinie zu erreichen, war im Frühsommer dieses Jahres im Vermittlungsverfahren gescheitert. Das Europäische Parlament und der Rat konnten in den Fragen des „opt-out“ (Möglichkeit, die Wochenhöchstarbeitszeit von grundsätzlich 48 Stunden zu erweitern) und des Bereitschaftsdiensts (Bewertung der inaktiven Zeit des Bereitschaftsdiensts als Arbeitszeit) keine Einigung erzielen.
Die Europäische Kommission wird möglicherweise noch im November dieses Jahres einen erneuten Versuch unternehmen, die mit der geltenden Arbeitszeitrichtlinie herbeigeführte künstliche Verknappung des ärztlichen Arbeitsmarkts zu entschärfen. Zu diesem Zweck ist offensichtlich geplant, den Sozialpartner im Rahmen einer Konsultation Gelegenheit zu geben, mögliche Handlungsoptionen vorzuschlagen. Für die deutschen Krankenhäuser ergibt sich nun die Hoffnung, dass die Jahre dauernde Debatte in einem neuen Verfahren auf der Basis des im Rat gefundenen Kompromisses zwischen den Mitgliedstaaten zu einem Ende gebracht werden kann.
Den Entwurf des Konsultationspapiers ist als Anlage 2 beigefügt.
EU-Qualität der medizinischen Versorgung
Trotz der deutlichen Kompetenzverteilung für den Bereich der Gesundheitspolitik, wonach Mitgliedstaaten für die Organisation ihrer Versorgungssysteme und damit über Fragen der Qualität der medizinischen Versorgung als Kernelement der Organisation zuständig sind, hat die Europäische Kommission ein Arbeitspapier aufgesetzt, ausweislich dessen Optionen diskutiert werden, die bis hin zur Schaffung verbindlicher europäischer Qualitätsindikatoren und -standards reichen. Dieses als „non-paper“ bezeichnete Papier hat keinen offiziellen Charakter und wurde bisher in einer Arbeitsgruppe von Vertretern der Mitgliedstaaten erstmalig diskutiert. Die DKG wird das weitere Vorgehen der Europäischen Kommission genau verfolgen und den weiteren Diskurs intensiv begleiten.
Das Arbeitspapier können Sie in der Anlage 3 nachlesen.
Neue europäische Bauvorschriften
Ab 2020 sollen EU-weit nur noch Gebäude errichtet werden dürfen, die nur unwesentlich mehr Energie verbrauchen, als sie selbst erzeugen (so genannte „Nahe-Null-Energie-Gebäude“). Für Gebäude, die von der öffentlichen Hand errichtet werden, sollen die neuen Grenzwerte bereits ab dem Jahr 2018 gelten. Auf eine entsprechende Weiterentwicklung der bisherigen Richtlinie, haben sich Rat und Parlament nun geeinigt.
Eine hierzu verfasste Pressemitteilung des Energiekommissars Andris Piebalgs finden Sie hier:
http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/09/1733&format=PDF&aged=0&language=DE&guiLanguage=en
Eine Erklärung der schwedischen EU-Ratspräsidentschaft, die die politische Einigung im Rat herbeigeführt hatte finden Sie hier:
http://www.se2009.eu/en/2.543/2.578/2.737/2.755/1.24215
Auch das Europäische Parlament hat hierzu eine Pressemitteilung herausgegeben:
http://www.europarl.europa.eu/news/expert/infopress_page/051-64747-322-11-47-909-20091118IPR64746-18-11-2009-2009-false/default_de.htm
Mitteilung zur Bekämpfung gesundheitlicher Ungleichheiten
Die Europäische Kommission zeigt sich hinsichtlich beträchtlicher Unterschiede in der Gesundheitsversorgung zwischen und in den Mitgliedstaaten besorgt. In einer hierzu verfassten Mitteilung stellt die Brüsseler Behörde zahlreiche Faktoren dar, die für die teilweise massiven Unterschiede, beispielsweise in der Lebenserwartung, zwischen einzelnen Bevölkerungsgruppen in und zwischen Mitgliedsstaaten ursächlich sind.
Um die Ungleichheiten zu bekämpfen schlägt die Kommission eine Reihe von Maßnahmen vor: die Erhebung von Daten, Weiterentwicklung von Indikatoren für die Ungleichheit, Unterstützung der Mitgliedstaaten bei noch engerer Kooperation und bei der besseren Nutzung von EU-Fördermitteln (beispielsweise EFRE und ESF) im Bereich der Gesundheit.
Eine Mitteilung ist ein nicht-verbindliches Dokument, welches gleichwohl einen Katalog an Maßnahmen beschreibt, die zukünftig von der Europäischen Kommission angegangen werden.
Den Mitteilungstext finden Sie hier:
http://ec.europa.eu/health/ph_determinants/socio_economics/documents/com2009_de.pdf
Die vorangegangene Folgenabschätzung – deutsche Zusammenfassung können Sie hier zur Kenntnis nehmen:
http://ec.europa.eu/health/ph_determinants/socio_economics/documents/com2009_iasum_de.pdf
Den ganzen Text der Folgenabschätzung gibt es hier:
http://ec.europa.eu/health/ph_determinants/socio_economics/documents/com2009_ia_en.pdf
Gesundheitsprogramm 2008 – 2013: Call for Proposals 2010 schon in diesem Jahr!
Die Durchführung des zweiten Aktionsprogramms im Bereich der Gesundheit 2008 – 2013 wird im kommenden Jahr 2010 etwas früher als gewöhnlich stattfinden. Die Europäische Kommission hat angekündigt, den Arbeitsplan, der die jeweiligen Forschungsprioritäten festlegt, für das kommende Jahr bereits in 2009 zu veröffentlichen. Die Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen wird unmittelbar im Anschluss erfolgen. Voraussichtliche Frist zur Einreichung von Vorschlägen ist für März 2010 vorgesehen. Bitte berücksichtigen sie diese Informationen bei Ihrer Planung.
Die dieser Meldung zugrundeliegende Ankündigung der Kommission finden Sie hier:
http://ec.europa.eu/health/ph_programme/documents/call_for_proposals_2010_en.pdf
Weiterführende Information zum zweiten Aktionsprogramm im Bereich der Gesundheit finden Sie auf der Homepage der mit der Durchführung betrauten Agentur EAHC (Executive Agency for Health and Consumers – Exektivagentur für Gesundheit und Verbraucher):
www.ec.europa.eu/eahc
Projektvorschläge 2009 - Zuschlagsentscheidung:
Die Europäische Kommission hat bekannt gegeben, welche Projektvorschläge im Rahmen des Gesundheitsprogramms 2008 – 2013 für das Jahr 2009 angenommen wurden. Rund 60 Projekte werden – teilweise über mehrere Jahre mit insgesamt rund 24 Millionen Euro gefördert. Unter anderem haben Vorschläge für Projekte im Bereich Gesundheitsprävention, Organspende und Patientensicherheit im Krankenhaus den Zuschlag erhalten.
Die Liste der positiv beschiedenen Projektvorschläge finden Sie hier:
http://ec.europa.eu/health/ph_programme/documents/award_decision2009.pdf
Umfrage zur Nutzung der Strukturfonds
Der Europäische Krankenhausverband HOPE (European Hospital and Healthcare Federation) arbeitet an einer Studie mit, welche das Ziel verfolgt, die effektive Nutzung von Strukturfonds in Grenzgebieten, insbesondere in Hinblick auf INTERREG-Mitteln, auszuwerten.
Das Ziel dieser Studie ist es, sowohl Informationen über die eigentlichen Probleme bezüglich der Nutzung von Strukturfonds in Grenzgebieten innerhalb der Europäischen Mitgliedsländer als auch Meinungen und Vorschläge über die Bedürfnisse und Möglichkeiten, die mit der Nutzung zusammenhängen, zu sammeln.
Wir bitten Sie höflichst, den beigefügten Fragebogen in Krankenhäusern und jeglichen Organisationen zu verteilen, die sich in Grenzgebieten Ihres Landes befinden. Der Fragebogen besteht aus 15 Fragen und man benötigt ungefähr 30 Minuten Zeit um ihn auszufüllen. Er sollte von einer Person ausgefüllt werden, der/die mit Strukturfonds in Grenzgebieten tätig ist.
Bitte beachten Sie, dass der ausgefüllte Fragebogen bis zum 7. Dezember 2009 an Kai.Michelsen@inthealth.unimaas.nl gesendet wird.
Den Fragebogen finden Sie hier:
http://www.aebr.net/pics/db/Health%20Questionnaire%20EUREGIO-II%20-%20AEBR%202009.pdf
Policy Dialogue: Zukunft der Pflegeberufe in Europa
Vertreter der DKG – Deutsche Krankenhausgesellschaft haben auf Einladung der Europäischen Kommission und des „EU Observatory on Health“ an einer Expertentagung zum Thema „Zukunft der Pflegeberufe“ in Stockholm teilgenommen. Anlässlich dieser Veranstaltungen wurde über Möglichkeiten diskutiert, wie man dem Fachkräftemangel im Bereich der Pflegekräfte begegnen kann und Beispiele bester Praktiken ausgetauscht.
Ergebnisse der Fachtagung wurden von den Organisatoren veröffentlicht. Einen Link zur Veranstaltungshomepage finden Sie hier:
http://bcdmi.co.uk/EMEA/WHO/PolicyDialogue2009/Stockholm/index.htm
Neue WHO-Europa-Direktorin benannt:
Frau Szuszaanna Jakab ist als neue Direktorin für die Europa-Region der WHO (World Health Organisation – Weltgesundheitsorganisation) nominiert worden. Nach der erforderlichen Zustimmung des WHO-Verwaltungsrats, die für Januar 2010 geplant ist, könnte die bisherige Chefin des ECDC (European Center for Disease Prevention and Control - Europäisches Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten) ihren Dienst im Februar des kommenden Jahres antreten.
Eine Meldung zu dieser Personalie finden Sie nachstehend:
http://ec.europa.eu/health/ph_threats/com/docs/md_170909_en.pdf
IHF tagt in Rio de Janeiro
Rund 2000 Teilnehmer aus 60 Ländern haben an der Konferenz „Healthcare in the era of knowledge“ in Rio de Janeiro, Brasilien teilgenommen. Veranstalter des im November dieses Jahres durchgeführten Kongresses war die globale Krankenhausorganisation IHF – International Hospital Federation, die gleichzeitig auch die zweijährige Mitgliederversammlung organisierte. Wichtigster Tagesordnungspunkt hierbei war die Abstimmung über eine neue Satzung der Organisation, die unter der Leitung von DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum (auch Vorstandsmitglied der IHF) von einer Arbeitsgruppe vorgeschlagen wurde. Die neue Satzung wurde einstimmig angenommen und ist in Kürze auf der Homepage der IHF einsehbar:
http://www.ihf-fih.org
Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. 2012 Impressum
URL dieser Seite: http://www.dkgev.de/dkg.php/aid/6619/cat/36














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