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Koalitionsvertrag
Bis zum Schluss wurde in den Koalitionsverhandlungen um die Grundsatzposition zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung gerungen. Am Ende gab es doch noch eine Überraschung.
2011 soll es eine Reform der GKV-Finanzierungsstruktur geben. Dabei sollen die Krankenkassen mehr Beitragsautonomie und regionale Differenzierungsmöglichkeiten erhalten, der Arbeitgeberanteil soll festgeschrieben und die Arbeitnehmerbeiträge einkommensunabhängig ausgestaltet werden. Flankiert werden diese Maßnahmen durch soziale Ausgleiche. Dieses umzusetzen obliegt nun der FDP. Der jetzige Wirtschaftsminister des Landes Niedersachsen und FDP-Verhandlungsführer im Koalitionsausschuss Gesundheit/ Pflege, Dr. Phillipp Rösler, wird Bundesgesundheitsminister. Unterstützung erhält er von den bisherigen gesundheitspolitischen Sprechern der CDU/CSU- und FDP-Bundestagsfraktionen Annette Widmann-Mauz und Daniel Bahr als parlamentarische Staatssekretäre.
Wie bereits angekündigt bleibt es dabei, dass die krisenbedingten Einnahmenausfälle in der Krankenversicherung für das Jahr 2010 durch Zuschüsse aus Steuermitteln aufgefangen werden sollen. Eine kurzfristige Kostendämpfungspolitik zu Lasten der Leistungserbringer ist (zumindest zunächst) nicht vorgesehen. Die finanziellen Rahmenbedingungen für die Krankenhausfinanzierung im nächsten Jahr bleiben damit unverändert. Die durch die Konvergenzstreckung bedingten Lasten der Krankenhäuser laufen aus. Dieses schafft wichtige Planungssicherheit. Keine Aussicht auf Besserung bietet die Koalition bei den Krankenhausinvestitionen. Die Aufforderung an die Bundesländer, ihren Verpflichtungen nachzukommen, wird an Fortbestehen der Unterfinanzierung nichts ändern.
Nachfolgende krankenhausspezifische Vereinbarungen sind unverändert geblieben:
- Bekenntnis zur flächendeckenden Versorgung mit Krankenhausleistungen
- Weiterentwicklung der sektorübergreifenden Versorgung
- Betreiben von MVZ durch Ärzte und Krankenhäuser
- Überprüfung des Zulassungsverfahrens zu § 116b SGB V-Leistungen
- Erhalt und Stärkung des Belegarztsystems
- Konvergenz auf Landesbasisfallwerte wird nicht in Frage gestellt und Auslaufen der Sonderregelungen 2009
- Ablehnung bundeseinheitlicher Preise
- Prüfauftrag zur Finanzierung der Notfallversorgung
- Weiterentwicklung der Bedarfsplanung, Prüfauftrag sektorübergreifende Planung
- Überprüfung des Wettbewerbsrahmens und der Fusionskontrolle
- Bestandsaufnahme bei der gematik (Moratorium der eGK)
- Nachwuchsgewinnung und Förderung von Medizinstudenten
- Erweiterung der Delegationsmöglichkeiten ärztlicher Tätigkeiten
Darüber hinaus beabsichtigt die Koalition die Ausbildung der Pflegeberufe durch ein neues Berufsgesetz grundlegend zu modernisieren und zusammenzuführen. Hier wird frühzeitig darauf hinzuwirken sein, dass die von der Koalition beabsichtigte Steigerung der Attraktivität des Berufsbildes in der Altenpflege nicht durch qualitative Einbußen bei der Krankenpflegeausbildung einhergehen darf.
Die kritischen Stimmen zu Selektivverträgen im vertragsärztlichen Bereich finden sich im endgültigen Vertragstext nicht wieder. Damit bleibt es bei der abstrakten Formulierung, dass die Krankenkassen mehr wettbewerblichen Spielraum erhalten sollen. Hier wird es notwendig sein, die Argumente für den unabdingbaren Versorgungsauftrag und gegen Rabatte bei medizinischen Leistungen aufzuzeigen.
Die Unterzeichnung des Koalitionsvertrags wird nach Beendigung der kleinen Parteitage von CDU und CSU am heutigen Nachmittag (26. Oktober 2009) erwartet, nachdem die FDP bereits am 25. Oktober 2009 zustimmte. Die DKG hat diesen im Rahmen einer Pressemitteilung kommentiert. Der 124 Seiten umfassende Koalitionsvertrag (Kapitel „Gesundheit“ ab Seite 77) ist hier abrufbar:
http://www.cdu.de/doc/pdfc/091024-koalitionsvertrag-cducsu-fdp.pdf
Die Vereidigung des neuen Kabinetts und damit die offizielle Berufung des neuen Gesundheitsministers soll in der kommenden Woche ab dem 2. November 2009 erfolgen. Danach werden die neuen Minister auch in ihren Büros erreichbar sein.














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