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15. September 2009
DKG zum BMG-Symposium "Koordination und Integration in einer Gesellschaft des längeren Lebens"

Baum: Qualitätswettbewerb statt Preisdumping

Diplom-Volkswirt Georg Baum
DKG-Hauptgeschäftsführer
Georg Baum
"Krankenhäuser und Sachverständigenrat stimmen darin überein, dass Wettbewerb im Gesundheitswesen ein Wettbewerb um die beste medizinische Versorgung der Patienten sein muss und nicht der Wettbewerb um billige Preise," bekräftigte der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum, die ablehnende Haltung der Kliniken gegen einen preisfixierten Wettbewerb. Diesen wolle auch das auf dem Symposium des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) diskutierte Sondergutachten des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen nicht als allgemeines Lösungsprinzip gelten lassen. Mit seiner Skepsis gegen eine Dominanz des Wettbewerbs im Gesundheitswesen, widerspreche der Sachverständigenrat nicht nur dem Bundeskartellamt, sondern auch dem IGES-Gutachten im Auftrag des Bundesfinanzministeriums, das den Krankenhäusern nach kühler Marktlogik Gelder entziehen will, so der DKG-Hauptgeschäftsführer. "Effizienzreserven in Krankenhäusern erkennt auch das Sondergutachten nicht. Die Floskel von den Wirtschaftlichkeitsreserven gehört in den Papierkorb", forderte Baum. Auch der Rat weise darauf hin, dass aufgrund der DRG-Einführung und der investiven Unterfinanzierung der Krankenhäuser, finanzielle Spielräume ausgeschöpft seien.

Wie die Kliniken warne der Sachverständigenrat davor, rein wettbewerblich und monetär motivierte Selektivverträge politisch über zu bewerten. Auch der Rat erkenne die negativen Auswirkungen von Selektivverträgen auf die Versorgung, sagte Baum. Explizit nenne er die hohe Wahrscheinlichkeit steigender Transaktionskosten und die Gefahr regionaler Differenzen der Qualitätsniveaus in der medizinischen Versorgung.

Die Klinken begrüßten die vom Sondergutachten unterstützte Verzahnung der ambulant und stationär erbrachten spezialisierten fachärztlichen Leistungen, hob Baum hervor. Der Rat nenne sie ausdrücklich als Ziel der Gesundheitsversorgung. Explizit spreche er sich für eine Ausweitung der Leistungen nach § 116 b SGB V aus. Krankenhäuser mahnten hier seit längerem die Unterstützung der Politik an, da von den mehr als 2.000 Anträgen der Kliniken nur wenigen Hundert bisher stattgegeben worden sei. Baum: „Das sind die notwendigen Rahmenbedingungen für einen solidarischen und qualitätsorientierten Wettbewerb, dem sich die Krankenhäuser verpflichtet fühlen. Wer Wettbewerb als Selbstzweck will, verkennt die Besonderheiten des Gesundheitswesens.“

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