DKG e.V.



Querverweise

DKG e.V.


Inhalt

04. Juni 2009

Richtschnur des BMG zu Anforderungen an den Betrauungsakt

Der Ausgleich von Defiziten bei Sicherstellung des Versorgungsauftrags für Krankenhäuser setzt die Einhaltung strenger Formalien voraus, um wettbewerbsrechtlich unangreifbar zu sein. Für die Umsetzung der Formalien wurden die Anforderungen nun nochmals präzisiert.

Mit dem beigefügten Schreiben weist das BMG - Bundesministerium für Gesundheit - auf eine rechtlich nicht verbindliche Richtschnur (Anlage) hin, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Mit diesem Dokument werden Umsetzungsanforderungen an die formale Betrauung, die Bestimmung der Gemeinwohlverpflichtung des beauftragten Unternehmens (hier das Krankenhaus) sowie die vorab festzulegenden Parameter zur Berechnung, Überwachung und etwaigen Änderung der Ausgleichszahlungen konkretisiert.

Hierdurch soll mehr Transparenz bei staatlichen Unterstützungsmaßnahmen im Bereich der Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse geschaffen werden.





Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. 2012   Impressum