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05. Dezember 2008

Katalog "Ambulant durchführbarer Operationen und sonstiger stationsersetzender Eingriffe gemäß § 115 SGB V" (AOP-Katalog) und Meldeformular für 2009

Die Vertragspartner nach § 115 b SGB V haben gemäß § 21 des Vertrages (Anpassung der Operationenschlüssel) den AOP-Katalog mit Wirkung zum 01.01.2009 angepasst. Zuvor wurde über die Anpassung in den Gremien der DKG sowie im Spitzengespräch am 26.11.2008 beraten.

Die Kataloganpassung zum Jahreswechsel findet nicht im Rahmen offizieller Neuverhandlungen des Vertrages statt, so dass ausschließlich einvernehmliche Änderungen im Katalog umgesetzt werden können. Die OPS-Überleitung auf Grundlage der vom DIMDI veröffentlichten Überleitungstabellen sowie erforderliche redaktionelle Anpassungen an den EBM 2009 erfolgten weitestgehend im Konsens. Darüber hinaus wurde der Katalog um für das Jahr 2009 neu in den OPS und gleichermaßen neu in den Anhang 2 des EBM aufgenommene Leistungen ergänzt, welche fachlich-inhaltlich mit bereits im AOP-Katalog enthaltenen Prozeduren vergleichbar sind.

Wie in den Vorjahren wurden die auf Anregungen aus dem Mitgliedsbereich beruhenden Neuvorschläge zur Aufnahme von Leistungen in den AOP-Katalog seitens der GKV und KBV komplett abgelehnt. Die vorgeschlagenen Prozeduren, überwiegend klassische ambulante Operationsleistungen, können somit auch in 2009 nicht im Rahmen des ambulanten Operierens nach § 115b SGB V erbracht werden.

Folgende Änderungen des Kataloges wurden für 2009 vorgenommen:

- Anpassung von Deckblatt und Präambel
- Überleitung der Version 2008 auf die Version 2009
- Redaktionelle Anpassungen einiger EBM-Leistungstexte an den EBM 2009
- Anmerkungen zum AOP-Katalog 2009 entsprechend Protokollnotiz zur Sitzung der AG Katalog am 03.11.2006

Den ab dem 01.01.2009 gültigen Katalog, gegliedert in die Abschnitte 1 bis 3, finden Sie wie auch alle weiteren Dateien im Downloadbereich der DKG (www.dkgev.de) unter dem Zip-Archiv „Offizieller Katalog nach § 115 b, Version 2009“. Aufgrund des großen Umfanges der Katalogdateien wird auf deren Übersendung als Anlage verzichtet.

Zur besseren Nachvollziehbarkeit der vorgenommenen Änderungen stellt die Geschäftsstelle in einem gesonderten Zip-Archiv unter dem Namen „Informationsdateien 2009“ zusätzlich folgende (inoffizielle) Dateien zu Ihrer Information bereit:

1. Abschnitt 1 inklusive Überleitung OPS-Version 2008 auf Version 2009.xls
2. Abschnitt 2 inklusive Überleitung OPS-Version 2008 auf Version 2009.xls
3. Differenziert übergeleitete und gestrichene OPS-Kodes 2009.xls

Diese Datei bietet eine Übersicht über alle relevanten Änderungen, die sich aus der Kataloganpassung für 2009 ergeben (Anlage 1).

Anlage 2 enthält Anmerkungen zum AOP-Katalog 2009 entsprechend der Protokollnotiz zur Sitzung der AG Katalog nach § 115 SGB V am 03.11.2006 auf Grundlage der oben genannten konsentierten Protokollnotiz, die weiterhin gültig ist. Hierin enthalten sind u.a. notwendige Erläuterungen, die sich für das Jahr 2007 aus Besonderheiten des EBM ergaben. Details hierzu können der Anlage 3 entnommen werden. Diese beinhaltet ausführliche Erläuterungen zur Katalogumstellung (Ergänzende Hinweise zur Anpassung des Katalogs nach § 115 b SGB V 2009).

Nach § 1 des Vertrages nach § 115 b Abs. 1 SGB V bedarf es zur Erbringung von Leistungen des AOP-Kataloges einer maschinenlesbaren Mitteilung des Krankenhauses an die zuständigen Landesverbände der Krankenkassen und die Verbände der Ersatzkassen, die Kassenärztliche Vereinigung und den Zulassungsausschuss. Hierzu ist laut Vertrag das zwischen dem GKV-Spitzenverband und der Deutschen Krankenhausgesellschaft abgestimmte Meldeformular zu verwenden. Die aktualisierte Version des Meldeformulares steht ebenfalls im Downloadbereich der DKG-Homepage zur Verfügung (Meldeformular_§115 b_2009.zip).

Das Unterschriftenverfahren zur Änderungsvereinbarung des Vertrages nach § 115 b Abs. 1 SGB V (Anlage 4) wird in Kürze durch die DKG eingeleitet. Sobald dieses abgeschlossen ist, werden wir Sie darüber in Kenntnis setzen. Bis dahin stehen die veröffentlichten Dateien unter dem Vorbehalt des Abschlusses des Unterschriftenverfahrens.

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