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Vereinbarung über die Übermittlung der DRG-Daten nach § 21 Abs. 4 und 5 KHEntgG - Ergänzung der DRG-Daten (für Datenerhebungen ab 2008)
Im Spitzengespräch DKG-GKV/PKV am 9.3.2007 ist vereinbart worden, dass beginnend mit der Datenerhebung in 2008 für die DRG-Daten des Jahres 2007 die fallbezogene Datei Entgelte um die zwei neuen Merkmale Fallzusammenführung (Muss, an1, J/N) und Fallzusammenführungsgrund (K, an2) ergänzt wird.
Die Hinweise zur Datei "Entgelte" werden wie folgt ergänzt:
Fallzusammenführung
Ist für die angegebene Entgeltart eine Fallzusammenführung vorgenommen worden, ist "J" anzugeben, ansonsten "N".
Fallzusammenführungsgrund
Liegt eine Fallzusammenführung vor, ist der Grund der Zusammenführung nach folgendem Schlüssel anzugeben:
OG Wiederaufnahme nach § 2 Abs. 1 FPV 2007
MD Wiederaufnahme nach § 2 Abs. 2 FPV 2007
KO Wiederaufnahme nach § 2 Abs. 3 FPV 2007 (Komplikation)
RU Rückverlegung nach § 3 Abs. 3 FPV 2007
WR Kombinierte Fallzusammenführung nach § 3 Abs. 3 FPV 2007.
Die Ergänzung um die Merkmale "Fallzusammenführung" und "Fallzusammenführungsgrund" hat für die Übermittlung der DRG-Daten für das Jahr 2006 keine Bedeutung, sie gilt erst für die im Jahr 2008 anstehende Übermittlung der DRG-Daten für das Jahr 2007. In Vorbereitung der dann anstehenden Datenübermittlung ist jedoch eine Überprüfung der EDV-Systeme erforderlich, ob sie die Bereitstellung der Angaben für die im Jahr 2007 abgerechneten Fälle für die Übermittlung der DRG-Daten ermöglichen.














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