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16. Oktober 2006
Vereinbarung über die Übermittlung der DRG-Daten nach § 21 Abs. 4 und Abs. 5 KHEntgG (Unterschriftsfassung)
Nach Abschluss des Unterschriftsverfahrens zu der o.a. Vereinbarung zwischen den Spitzenverbänden der Krankenkassen und dem Verband der privaten Krankenversicherung gemeinsam und der DKG übersenden wir Ihnen anliegend die Vereinbarung zu Ihrer Information. Die Vereinbarung tritt mit Ausnahme der Regelung des § 5 Abs. 3, die bereits mit Unterzeichnung in Kraft gesetzt ist, am 1. Januar 2007 in Kraft.
Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. 2012 Impressum
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