Krankenhäuser, die die Rahmenvereinbarung umsetzen wollen, können sich zur Klärung der technischen Einzelheiten mit der vom PKV-Verband eingerichteten Clearingstelle bei der Firma msg systems ag in Verbindung setzen. (Ansprechpartnerin: Frau Barbara Krakor, Leitung PKV-Clearingstelle, msg systems ag, Max-Planck-Str. 40, 50354 Hürth).
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Datenübermittlung nach § 301 SGB V
05. Juli 2005Rahmenvereinbarung zur Datenübertragung von Abrechnungsdaten bei Krankenhausleistungen zwischen der DKG und dem Verband der privaten Krankenversicherung
Zu der Rahmenvereinbarung zur Datenübertragung von Abrechnungsdaten bei Krankenhausleistungen zwischen der DKG und dem Verband der privaten Krankenversicherung ist mittlerweile eine Aktualisierung der Anlagen auf die zwischenzeitlich erfolgten Schlüsselfortschreibungen und Nachträge im Rahmen der § 301-Datenübermittlung mit den gesetzlichen Krankenkassen vorgenommen worden. Die aktualisierten Dokumente stellen wir Ihnen nachfolgend beigefügt als PDF-Dokument zum Herunterladen zur Verfügung.